BFH, Beschluss vom 20.10.2011 – VIII S 5/11
Aus dem Leitsatz
1. NV: Die Beweiswürdigung des FG entzieht sich auch im Aussetzungsverfahren grundsätzlich der Überprüfung durch den BFH, sofern nicht gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstoßen wurde .
Leitsatz
- NV: Die Beweiswürdigung des FG entzieht sich auch im Aussetzungsverfahren grundsätzlich der Überprüfung durch den BFH, sofern nicht gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstoßen wurde .
- NV: Aus der Nichtvernehmung eines Zeugen im FG-Verfahren rühren keine ernstlichen Zweifel an der Rechtmäßigkeit des betreffenden Steuerbescheides, wenn keine entscheidungserheblichen Tatsachen benannt werden, die der Zeuge bekunden soll .
- NV: Eine durch Zuzahlungen zu den Anschaffungskosten oder Herstellungskosten eines fremden Wirtschaftsgutes erlangte rechtlich verbindliche Absprache auf dessen künftige Nutzung durch den Zahlenden als Mieter ist ein selbständiges immaterielles Wirtschaftsgut .
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
- § 5 EStGGewinn bei Kaufleuten und bei bestimmten anderen Gewerbetreibenden
Prüfungsrelevanz
Diese Prüfungsthemen führen die zitierten Vorschriften als zentrale Normen.
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