8. Senatamtlich veröffentlicht

BFH, Urteil vom 21.08.2012 – VIII R 33/09

Keine erhöhte Absetzung für außergewöhnliche technische Abnutzung für rechnerisch abgeschriebene Kraftfahrzeuge - keine Bindung an telefonische Auskunft eines Sachbearbeiters - öffentlich-rechtlicher Folgenbeseitigungsanspruch in Bezug auf eine fehlerhafte Auskunft - Rechtsweg für Schadensersatzanspruch wegen Amtspflichtverletzung - Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit eines Richters

Aus dem Leitsatz

1. Erleidet ein nichtselbständig tätiger Steuerpflichtiger mit seinem privaten PKW auf einer Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte einen Unfall und veräußert er das Unfallfahrzeug in nicht repariertem Zustand, bemisst sich der als Werbungskosten abziehbare Betrag nach der Differenz zwischen dem rechnerisch ermittelten fiktiven Buchwert vor dem Unfall und…

Leitsatz

  1. Erleidet ein nichtselbständig tätiger Steuerpflichtiger mit seinem privaten PKW auf einer Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte einen Unfall und veräußert er das Unfallfahrzeug in nicht repariertem Zustand, bemisst sich der als Werbungskosten abziehbare Betrag nach der Differenz zwischen dem rechnerisch ermittelten fiktiven Buchwert vor dem Unfall und dem Veräußerungserlös.
  2. Die telefonische Auskunft einer Sachbearbeiterin löst keine Bindungswirkung gegenüber dem Steuerpflichtigen aus.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG München, 27. Mai 2008, Az: 13 K 2693/06, Urteil; vorgehend BFH, 27. April 2006, Az: IV R 18/04, Urteil; vorgehend FG München, 31. Juli 2002, Az: 13 K 884/02, Urteil

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