8. SenatNV

BFH, Beschluss vom 28.04.2011 – VIII B 185/10

Akteneinsicht durch Übersendung in die Kanzlei eines Verfahrensbevollmächtigten

Aus dem Leitsatz

NV: Die ständige Praxis der Finanzgerichte, in Ausübung ihres Ermessens Akteneinsicht durch Übersendung in die Kanzlei eines Verfahrensbevollmächtigten oder eines sich selbst vertretenden Rechtsanwalts --als Abweichung vom gesetzlich vorgesehenen Regelfall der Einsicht an Gerichtsstelle nur ausnahmsweise zu gewähren, verletzt keine Grundrechte oder…

Leitsatz

NV: Die ständige Praxis der Finanzgerichte, in Ausübung ihres Ermessens Akteneinsicht durch Übersendung in die Kanzlei eines Verfahrensbevollmächtigten oder eines sich selbst vertretenden Rechtsanwalts --als Abweichung vom gesetzlich vorgesehenen Regelfall der Einsicht an Gerichtsstelle nur ausnahmsweise zu gewähren, verletzt keine Grundrechte oder grundrechtsgleichen Rechte (Anschluss an BFH-Beschluss vom 9. Juni 2010 II B 47/10, BFH/NV 2010, 1653 m.w.N. unter Bezugnahme auf Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 8. Oktober 2002 1 BvR 1503/02, Deutsche Steuerzeitung 2003, 46).

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Finanzgericht Baden-Württemberg, 21. Oktober 2010, Az: 10 V 3325/10, Beschluss

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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