2. SenatNV

BFH, Beschluss vom 09.06.2010 – II B 47/10

Zum Anspruch auf Überlassung von Gerichtsakten an Prozessbevollmächtigten

Aus dem Leitsatz

NV: Die Rechtsprechung des Bundesfinanzhof, wonach die Akteneinsichtnahme bei Gericht nach § 78 Abs. 1 und Abs. 2 FGO die Regel sein soll und eine vorübergehende Aktenüberlassung an einen Bevollmächtigten nur ausnahmsweise in Betracht kommt, verletzt keine Grundrechte oder grundrechtsgleiche Rechte.

Leitsatz

NV: Die Rechtsprechung des Bundesfinanzhof, wonach die Akteneinsichtnahme bei Gericht nach § 78 Abs. 1 und Abs. 2 FGO die Regel sein soll und eine vorübergehende Aktenüberlassung an einen Bevollmächtigten nur ausnahmsweise in Betracht kommt, verletzt keine Grundrechte oder grundrechtsgleiche Rechte.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Finanzgericht Berlin-Brandenburg, 23. März 2010, Az: 8 V 8052/10, Beschluss

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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