7. SenatNV

BFH, Beschluss vom 29.11.2011 – VII S 36/11

Klage auf Erteilung steuerlicher Informationen aus den Steuerakten eines Dritten - "Den Streitfall betreffende Akten" i.S. des § 71 Abs. 2 FGO - Einsichtsrecht - Anhörungsrüge wegen angeblicher Überraschungsentscheidung

Aus dem Leitsatz

1. NV: Ist eine Klage auf Erteilung steuerlicher Informationen aus den Steuerakten eines Dritten gerichtet, handelt es sich bei diesen Steuerakten nicht um "die den Streitfall betreffenden Akten" i.S. des § 71 Abs. 2 FGO. Werden diese Akten gleichwohl von der Finanzbehörde unaufgefordert dem FG übersandt, besteht kein Akteneinsichtsrecht nach § 78 Abs. 1…

Leitsatz

  1. NV: Ist eine Klage auf Erteilung steuerlicher Informationen aus den Steuerakten eines Dritten gerichtet, handelt es sich bei diesen Steuerakten nicht um "die den Streitfall betreffenden Akten" i.S. des § 71 Abs. 2 FGO. Werden diese Akten gleichwohl von der Finanzbehörde unaufgefordert dem FG übersandt, besteht kein Akteneinsichtsrecht nach § 78 Abs. 1 FGO .
  2. NV: Dass das Gericht in dem die versagte Akteneinsicht betreffenden Beschwerdeverfahren die Frage für entscheidungserheblich ansieht, ob es sich bei diesen Akten um "die dem Gericht vorgelegten Akten" i.S. des § 78 Abs. 1 FGO handelt, und diese Frage verneint, ist eine Entscheidung, mit der ein sachkundig Beteiligter rechnen musste .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend BFH, 9. September 2011, Az: VII B 73/11, Beschluss

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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