7. Senatamtlich veröffentlicht

BFH, Urteil vom 18.04.2023 – VII R 35/19

Zahlung von Arbeitslohn als anfechtbare Rechtshandlung
ECLI: DE:BFH:2023:U.180423.VIIR35.19.0Amtlicher Entscheidungstext

Aus dem Leitsatz

Die Zahlung von Arbeitslohn stellt eine anfechtbare Rechtshandlung im Sinne der §§ 129 ff. der Insolvenzordnung dar.

Leitsatz

Die Zahlung von Arbeitslohn stellt eine anfechtbare Rechtshandlung im Sinne der §§ 129 ff. der Insolvenzordnung dar.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Tenor

Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 03.09.2019 - 8 K 8260/17 aufgehoben. Die Sache wird an das Finanzgericht Berlin-Brandenburg zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen. Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 03.09.2019 - 8 K 8260/17 wird als unbegründet zurückgewiesen. Dem Finanzgericht Berlin-Brandenburg wird die Entscheidung über die Kosten der Verfahren übertragen.

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Finanzgericht Berlin-Brandenburg, 3. September 2019, Az: 8 K 8260/17, Urteil; nachgehend Finanzgericht Berlin-Brandenburg, 12. März 2024, Az: 8 K 8260/17, Anerkenntnisurteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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