7. SenatNV

BFH, Urteil vom 20.09.2016 – VII R 10/15

Bestimmtheit einer Nachtragsverteilungsanordnung
ECLI: DE:BFH:2016:U.200916.VIIR10.15.0Amtlicher Entscheidungstext

Aus dem Leitsatz

NV: Die Steuerart, für die ein Erstattungsanspruch besteht, muss in der Anordnung der Nachtragsverteilung nicht angegeben werden, wenn sich diese auf sämtliche Steuerarten bezieht. In zeitlicher Hinsicht ist die Bezugnahme auf den Insolvenzzeitraum ausreichend, sofern der betreffende Veranlagungszeitraum vollständig in die Dauer des Insolvenzverfahrens…

Leitsatz

NV: Die Steuerart, für die ein Erstattungsanspruch besteht, muss in der Anordnung der Nachtragsverteilung nicht angegeben werden, wenn sich diese auf sämtliche Steuerarten bezieht. In zeitlicher Hinsicht ist die Bezugnahme auf den Insolvenzzeitraum ausreichend, sofern der betreffende Veranlagungszeitraum vollständig in die Dauer des Insolvenzverfahrens fällt .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Tenor

Die Revision des Finanzamts gegen das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 25. Februar 2015 3 K 769/11 wird als unbegründet zurückgewiesen. Die Kosten des Revisionsverfahrens hat das Finanzamt zu tragen.

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG Köln, 25. Februar 2015, Az: 3 K 769/11, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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