7. SenatNV

BFH, Beschluss vom 18.12.2013 – VII B 40/13

Auswirkung eines Insolvenzplanverfahrens auf den Widerruf der Bestellung als Steuerberater

Aus dem Leitsatz

NV: Bei Eröffnung eines Insolvenzverfahrens wird die gesetzliche Vermutung eines Vermögensverfalls gemäß § 46 Abs. 2 Nr. 4 StBerG nicht durch die Möglichkeit eines Insolvenzplanverfahrens beeinflusst. Insbesondere kommt für das Widerrufsverfahren keine Aussetzung nach § 74 FGO in Betracht.

Leitsatz

NV: Bei Eröffnung eines Insolvenzverfahrens wird die gesetzliche Vermutung eines Vermögensverfalls gemäß § 46 Abs. 2 Nr. 4 StBerG nicht durch die Möglichkeit eines Insolvenzplanverfahrens beeinflusst. Insbesondere kommt für das Widerrufsverfahren keine Aussetzung nach § 74 FGO in Betracht.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Finanzgericht Baden-Württemberg, 7. Februar 2013, Az: 13 K 4533/10, Urteil

Zitierte Normen

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    Ein Kollege hat wiederholt Fristen versäumt und Mandantengelder verspätet weitergeleitet. Welche berufsrechtlichen Konsequenzen drohen ihm?

    • Die Steuerberaterkammer kann bei geringer Schuld eine Rüge erteilen (§ 81 StBerG).
    • Im berufsgerichtlichen Verfahren können verhängt werden: Warnung, Verweis, Geldbuße bis zu 50.000 €, Berufsverbot für ein bis fünf Jahre und Ausschließung aus dem Beruf (§ 90 Abs. 1 StBerG).
    • Widerruf der Bestellung u. a. bei Vermögensverfall oder fehlender Berufshaftpflichtversicherung (§ 46 Abs. 2 StBerG).
    • Daneben zivilrechtliche Haftung gegenüber dem Mandanten und ggf. strafrechtliche Konsequenzen (z. B. Untreue).
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