7. SenatNV

BFH, Beschluss vom 30.03.2015 – VII B 3/15

Bloßer Nachweis von Vermögensgegenständen zur Widerlegung der Vermutung des Vermögensverfalls eines Steuerberaters nicht ausreichend

Aus dem Leitsatz

NV: Die dem Steuerberater obliegende Darlegungslast, Umstände zu belegen, die den gesetzlich vermuteten Vermögensverfall widerlegen, erstreckt sich nicht nur auf den Nachweis von Vermögensgegenständen, sondern auch darauf, dass diese tatsächlich zur Schuldentilgung eingesetzt werden können und sollen .

Leitsatz

NV: Die dem Steuerberater obliegende Darlegungslast, Umstände zu belegen, die den gesetzlich vermuteten Vermögensverfall widerlegen, erstreckt sich nicht nur auf den Nachweis von Vermögensgegenständen, sondern auch darauf, dass diese tatsächlich zur Schuldentilgung eingesetzt werden können und sollen .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Tenor

Die Beschwerde des Klägers wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 8. Oktober 2014 2 K 4148/13 StB wird als unbegründet zurückgewiesen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Kläger zu tragen.

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG Düsseldorf, 8. Oktober 2014, Az: 2 K 4148/13 StB, Urteil

Zitierte Normen

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