BFH, Beschluss vom 07.07.2010 – VII B 253/09
Aus dem Leitsatz
NV: Soweit ein Umsatzsteuervergütungsanspruch des Insolvenzschuldners auf an ihn vor Insolvenzeröffnung erbrachten Lieferungen oder Leistungen beruht, kann das FA gegen diesen Anspruch die Aufrechnung mit Insolvenzforderungen erklären. Dies gilt auch dann, wenn dieser Vergütungsanspruch während des Insolvenzverfahrens zunächst als nicht bestehend wegen…
Leitsatz
NV: Soweit ein Umsatzsteuervergütungsanspruch des Insolvenzschuldners auf an ihn vor Insolvenzeröffnung erbrachten Lieferungen oder Leistungen beruht, kann das FA gegen diesen Anspruch die Aufrechnung mit Insolvenzforderungen erklären. Dies gilt auch dann, wenn dieser Vergütungsanspruch während des Insolvenzverfahrens zunächst als nicht bestehend wegen Uneinbringlichkeit des vereinbarten Entgelts angesehen wurde, nach Abschluss des Insolvenzverfahrens und quotaler Befriedigung der Gläubiger aber teilweise wieder auflebt.
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend FG München, 28. Oktober 2009, Az: 14 K 66/07, Urteil
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
- § 96 Abs. 1 Nr. 1 InsOUnzulässigkeit der Aufrechnung
- § 17 UStGÄnderung der Bemessungsgrundlage
Prüfungsrelevanz
Diese Prüfungsthemen führen die zitierten Vorschriften als zentrale Normen.
Weitere Entscheidungen zu § 96 InsO
- BFH XI R 1/22 vom 11.12.2024amtlichEin Vorsteuerüberhang aus dem Insolvenzeröffnungsverfahren ist mit Umsatzsteuer aus vorinsolvenzlicher Zeit zu saldieren; keine direkte oder analoge Anwendung des § 55 Abs. 4 InsO1. Ein sich für den Zeitraum des vorläufigen Insolvenzverfahrens ergebender Umsatzsteuer-Vergütungsanspruch ist nach allgemeinen Grundsätzen nicht in die…
- BFH VII R 22/19 vom 20.06.2023amtlichZu den Voraussetzungen einer Anfechtung nach § 133 InsODie Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum bargeschäftsähnlichen Leistungsaustausch und ihre Folgen für die Vermutung nach § 133 Abs. 1 Satz 2 der…
- BFH VII R 35/19 vom 18.04.2023amtlichZahlung von Arbeitslohn als anfechtbare RechtshandlungDie Zahlung von Arbeitslohn stellt eine anfechtbare Rechtshandlung im Sinne der §§ 129 ff. der Insolvenzordnung dar.
- BFH XI R 44/20 vom 03.08.2022amtlichZur Aufrechnung im Insolvenzverfahren1. Entsteht ein Vorsteuerberichtigungsanspruch dadurch, dass das Insolvenzgericht einen vorläufigen Insolvenzverwalter mit allgemeinem Zustimmungsvorbehalt…
- BFH XI R 46/20 vom 22.06.2022amtlichAufrechnung im Insolvenzverfahren; Berücksichtigung eines Berichtigungsbetrags in einem falschen BesteuerungszeitraumBesteht für einen Vergütungsanspruch, den das FA für einen Besteuerungszeitraum nach Insolvenzeröffnung erstmals festsetzt, aufgrund der Rechtswidrigkeit…
- BFH VII R 39/18 vom 18.02.2020amtlichZur Anfechtbarkeit der Herstellung einer Aufrechnungslage1. Einfuhren, die zum Entstehen der Einfuhrumsatzsteuerschuld führen, sowie die Verwendung von Energieerzeugnissen zur gekoppelten Erzeugung von Kraft und…
Können Sie die zitierten Normen anwenden?
Versuchen Sie zuerst eine eigene Antwort. Decken Sie dann die redaktionelle Lösung auf.
- 1Prüferfrage · eigene Seite
Wie wirkt sich ein Skontoabzug auf die Anschaffungskosten eines Anlageguts aus?
- Skonto ist Anschaffungspreisminderung (§ 255 Abs. 1 S. 3 HGB)
- Minderung erst im Zeitpunkt der Inanspruchnahme (H 6.2 (Skonto) EStH)
- Zahlung nach dem Stichtag: AK und Verbindlichkeit am Stichtag ungekürzt (H 6.2 (Skonto) EStH)
- Vorsteuerberichtigung nach § 17 Abs. 1 UStG; AfA von den geminderten AK (§ 7 Abs. 1 S. 1 EStG; H 6.2 (Skonto) EStH)
Typische Nachfrage: Darf ein bei Anlagegütern erhaltenes Skonto als Ertrag ausgewiesen werden?
Aus Entscheidungen werden Klausurfälle.
Lesen Sie den Leitsatz und üben Sie die Anwendung im Fall. Klausuren mit Korrektur nach Punkteschema und Prüferfragen helfen beim Transfer.
- Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
- Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
- Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche