6. SenatNV

BFH, Beschluss vom 17.04.2013 – VI R 15/12

Keine Aufhebung eines Beiladungsbeschlusses im Revisionsverfahren - Beizuladender im Rahmen der Prüfung eines Erstattungsanspruchs nach § 74 Abs. 2 EStG i.V.m. § 104 Abs. 2 SGB X

Aus dem Leitsatz

1. NV: Eine vom FG zu Unrecht beschlossene notwendige Beiladung kann im Revisionsverfahren --anders als im sozialgerichtlichen und verwaltungsgerichtlichen Verfahren-- nicht aufgehoben werden.

Leitsatz

  1. NV: Eine vom FG zu Unrecht beschlossene notwendige Beiladung kann im Revisionsverfahren --anders als im sozialgerichtlichen und verwaltungsgerichtlichen Verfahren-- nicht aufgehoben werden.
  2. NV: Auch ein vom FG zu Unrecht Beigeladener ist am Revisionsverfahren beteiligt.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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