6. Senatamtlich veröffentlicht

BFH, Beschluss vom 05.06.2014 – VI R 15/12

Kindergeld: Erstattungsanspruch des Sozialhilfeträgers bei nachträglicher Kindergeldfestsetzung nach § 74 Abs. 2 EStG i.V.m. §§ 9 AsylbLG, 107 Abs. 1 SGB X, 104 Abs. 1 SGB X - Wirksame Geltendmachung von Erstattungsansprüchen - Kindergeld als Einkommen

Aus dem Leitsatz

1. Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (§ 2 AsylbLG i.V.m. § 28 SGB XII) sind bedarfsabhängige Leistungen für den notwendigen Lebensunterhalt von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern sowie ihnen gleichgestellten ausländischen Staatsangehörigen und damit dem Kindergeld gleichartige und nachrangige Leistungen .

Leitsatz

  1. Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (§ 2 AsylbLG i.V.m. § 28 SGB XII) sind bedarfsabhängige Leistungen für den notwendigen Lebensunterhalt von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern sowie ihnen gleichgestellten ausländischen Staatsangehörigen und damit dem Kindergeld gleichartige und nachrangige Leistungen .
  2. Hat ein Sozialhilfeträger Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (§ 2 AsylbLG i.V.m. § 28 SGB XII) für Eltern und Kinder erbracht, die in einem Haushalt zusammenleben und eine Bedarfsgemeinschaft bilden, so steht ihm ein Anspruch auf Erstattung des nachträglich festgesetzten Kindergeldes zu .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Niedersächsisches Finanzgericht, 31. Januar 2012, Az: 12 K 326/09, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

  • § 74 Abs. 2 EStGZahlung des Kindergeldes in Sonderfällen
  • § 2 AsylbLG
  • § 9 AsylbLG
  • § 104 Abs. 1 SGB 10
  • § 104 Abs. 2 SGB 10
  • § 107 Abs. 1 SGB 10
  • § 2 BSHG
  • § 11 Abs. 1 BSHG
  • § 76 BSHG
  • § 19 SGB 2
  • § 28 SGB 2
  • § 28 SGB 12
  • § 218 Abs. 2 AOVerwirklichung von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis
  • § 74 Abs. 1 EStGZahlung des Kindergeldes in Sonderfällen

Weitere Entscheidungen zu § 74 EStG

Aus Entscheidungen werden Klausurfälle.

Lesen Sie den Leitsatz und üben Sie die Anwendung im Fall. Klausuren mit Korrektur nach Punkteschema und Prüferfragen helfen beim Transfer.

  • Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
  • Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
  • Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche
Jetzt starten Monatlich kündbar · ab 49,99 € pro Monat