6. SenatNV

BFH, Beschluss vom 05.12.2016 – VI B 37/16

Akteneinsichtsrecht im Besteuerungsverfahren - Verhältnis der Abgabenordnung zu den Informationsfreiheitsgesetzen des Bundes und der Länder
ECLI: DE:BFH:2016:B.051216.VIB37.16.0Amtlicher Entscheidungstext

Aus dem Leitsatz

1. NV: Es ist höchstrichterlich geklärt, dass die Abgabenordnung (AO) keine Regelung enthält, nach der ein Anspruch auf Akteneinsicht besteht .

Leitsatz

  1. NV: Es ist höchstrichterlich geklärt, dass die Abgabenordnung (AO) keine Regelung enthält, nach der ein Anspruch auf Akteneinsicht besteht .
  2. NV: Dem während eines Verwaltungsverfahrens um Akteneinsicht nachsuchenden Steuerpflichtigen oder seinem Vertreter steht jedoch ein Anspruch auf eine pflichtgemäße Ermessensentscheidung der Behörde zu (vgl. BFH-Rechtsprechung) .
  3. NV: Eine Sperrwirkung kommt den verfahrensrechtlichen Bestimmungen der AO außerhalb des Besteuerungsverfahrens - insbesondere gegenüber dem eigenständigen, unabhängig von einem anhängigen (Steuer-)Verwaltungsverfahren bestehenden Anspruch nach den Informationsfreiheitsgesetzen des Bundes und der Länder - nicht zu (vgl. BVerwG-Beschluss vom 14.05.2012 7 B 53.11) .
  4. NV: § 4 Abs. 1 IFG NW gewährt im Besteuerungsverfahren keinen Anspruch auf Akteneinsicht .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Tenor

Die Beschwerde der Klägerin wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 16. März 2016 7 K 3003/15 AO wird als unbegründet zurückgewiesen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Klägerin zu tragen.

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG Düsseldorf, 16. März 2016, Az: 7 K 3003/15 AO, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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