7. Senatamtlich veröffentlicht

BFH, Urteil vom 23.02.2010 – VII R 19/09

Kein Auskunftsanspruch eines Miterben nach verwaltungsintern getroffener Feststellung "erbschaftsteuerfrei" - Grundsatz von Treu und Glauben im Steuerrecht - Anspruch auf pflichtgemäße Ermessensentscheidung der Behörde über Akteneinsichtsgesuch - Anspruch auf Überlassung von Kopien der von Kreditinstituten gemäß § 33 ErbStG eingereichten Anzeigen kein zum Nachlass gehörender Anspruch

Aus dem Leitsatz

1. Einen Anspruch auf Überlassung von Kopien der von Kreditinstituten gemäß § 33 ErbStG eingereichten Anzeigen haben Erben nicht, wenn das Finanzamt die Akte mit dem Vermerk "steuerfrei" geschlossen hat, ohne die Erben an dem Verfahren zu beteiligen .

Leitsatz

  1. Einen Anspruch auf Überlassung von Kopien der von Kreditinstituten gemäß § 33 ErbStG eingereichten Anzeigen haben Erben nicht, wenn das Finanzamt die Akte mit dem Vermerk "steuerfrei" geschlossen hat, ohne die Erben an dem Verfahren zu beteiligen .
  2. Auch aus Treu und Glauben ergibt sich kein Informationsanspruch gegen das Finanzamt, wenn die Auskunft nicht der Wahrnehmung von Rechten im Besteuerungsverfahren dienen kann .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Hessisches Finanzgericht, 15. Januar 2008, Az: 1 K 1448/07, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

  • § 33 ErbStGAnzeigepflicht der Vermögensverwahrer, Vermögensverwalter und Versicherungsunternehmen
  • § 40 FGOKlagearten, Klagebefugnis, Klagevoraussetzungen, Klageverzicht
  • § 2039 BGBNachlassforderungen
  • § 242 BGBLeistung nach Treu und Glauben
  • § 91 AOAnhörung Beteiligter
  • § 364 AOOffenlegung der Besteuerungsunterlagen
  • § 78 AOBeteiligte

Prüfungsrelevanz

Diese Prüfungsthemen führen die zitierten Vorschriften als zentrale Normen.

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