7. Senatamtlich veröffentlicht
BFH, Urteil vom 23.02.2010 – VII R 19/09
Kein Auskunftsanspruch eines Miterben nach verwaltungsintern getroffener Feststellung "erbschaftsteuerfrei" - Grundsatz von Treu und Glauben im Steuerrecht - Anspruch auf pflichtgemäße Ermessensentscheidung der Behörde über Akteneinsichtsgesuch - Anspruch auf Überlassung von Kopien der von Kreditinstituten gemäß § 33 ErbStG eingereichten Anzeigen kein zum Nachlass gehörender Anspruch
Aus dem Leitsatz
1. Einen Anspruch auf Überlassung von Kopien der von Kreditinstituten gemäß § 33 ErbStG eingereichten Anzeigen haben Erben nicht, wenn das Finanzamt die Akte mit dem Vermerk "steuerfrei" geschlossen hat, ohne die Erben an dem Verfahren zu beteiligen .
Leitsatz
- Einen Anspruch auf Überlassung von Kopien der von Kreditinstituten gemäß § 33 ErbStG eingereichten Anzeigen haben Erben nicht, wenn das Finanzamt die Akte mit dem Vermerk "steuerfrei" geschlossen hat, ohne die Erben an dem Verfahren zu beteiligen .
- Auch aus Treu und Glauben ergibt sich kein Informationsanspruch gegen das Finanzamt, wenn die Auskunft nicht der Wahrnehmung von Rechten im Besteuerungsverfahren dienen kann .
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend Hessisches Finanzgericht, 15. Januar 2008, Az: 1 K 1448/07, Urteil
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
- § 33 ErbStGAnzeigepflicht der Vermögensverwahrer, Vermögensverwalter und Versicherungsunternehmen
- § 40 FGOKlagearten, Klagebefugnis, Klagevoraussetzungen, Klageverzicht
- § 2039 BGBNachlassforderungen
- § 242 BGBLeistung nach Treu und Glauben
- § 91 AOAnhörung Beteiligter
- § 364 AOOffenlegung der Besteuerungsunterlagen
- § 78 AOBeteiligte
Prüfungsrelevanz
Diese Prüfungsthemen führen die zitierten Vorschriften als zentrale Normen.
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