BFH, Urteil vom 17.07.2019 – V R 7/17
Aus dem Leitsatz
Der Antragsteller im Vorsteuervergütungsverfahren verletzt keine Mitwirkungspflichten i.S. von § 61 Abs. 6 UStDV, wenn er die Einspruchsbegründung und die vom BZSt angeforderten Unterlagen zwar nicht innerhalb der Monatsfrist des § 61 Abs. 6 UStDV, aber innerhalb der ihm vom BZSt verlängerten Frist vorlegt.
Leitsatz
Der Antragsteller im Vorsteuervergütungsverfahren verletzt keine Mitwirkungspflichten i.S. von § 61 Abs. 6 UStDV, wenn er die Einspruchsbegründung und die vom BZSt angeforderten Unterlagen zwar nicht innerhalb der Monatsfrist des § 61 Abs. 6 UStDV, aber innerhalb der ihm vom BZSt verlängerten Frist vorlegt.
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Tenor
Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 07.12.2016 - 2 K 2863/14 wird als unbegründet zurückgewiesen. Die Kosten des Revisionsverfahrens hat der Beklagte zu tragen.
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend FG Köln, 7. Dezember 2016, Az: 2 K 2863/14, Urteil
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
- § 18 Abs. 9 UStGBesteuerungsverfahren
- § 61 Abs. 5 UStDVVergütungsverfahren für im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer
- § 61 Abs. 6 UStDVVergütungsverfahren für im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer
- § 109 Abs. 1 AOVerlängerung von Fristen
- § 238 AOHöhe und Berechnung der Zinsen
- § 357 Abs. 3 AOEinlegung des Einspruchs
- Art. 26 Abs. 1 EGRL 9/2008
Prüfungsrelevanz
Diese Prüfungsthemen führen die zitierten Vorschriften als zentrale Normen.
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Welcher Satz ist ein Obersatz im Gutachtenstil?
Der Obersatz formuliert das Prüfungsziel als Möglichkeit und nennt die Norm bzw. die Voraussetzungen. Antwort 1 ist Urteilsstil, Antwort 3 kommentiert den Aufbau, Antwort 4 ist ein Ergebnis ohne Begründung.
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Im Sachverhalt ist der Einspruch fristgerecht per E-Mail eingegangen; problematisch ist allein die Beschwer. Wie behandeln Sie die Form?
Die Form ist eine Voraussetzung der Zulässigkeit und bringt einen Grundlagenpunkt – sie gehört in die Lösung, aber im Feststellungsstil mit Norm. Eine E-Mail ohne qualifizierte elektronische Signatur genügt (AEAO zu § 357 Nr. 1). Die Zeit für den vollen Gutachtenstil gehört der Beschwer.
Erst antworten, dann Begründung sehen - 3Prüferfrage · eigene Seite
Welche Zulässigkeitsvoraussetzungen hat ein Einspruch, und welche Folge hat es, wenn eine fehlt?
- Statthaftigkeit gegen Verwaltungsakte in Abgabenangelegenheiten (§ 347 Abs. 1 AO).
- Form: schriftlich, elektronisch oder zur Niederschrift (§ 357 Abs. 1 AO); Frist: ein Monat nach Bekanntgabe (§ 355 Abs. 1 S. 1 AO).
- Beschwer: geltend machen, durch den Verwaltungsakt beschwert zu sein (§ 350 AO).
- Fehlt eine Voraussetzung, wird der Einspruch als unzulässig verworfen (§ 358 S. 2 AO).
Typische Nachfrage: Ist ein Einspruch gegen eine Steuerfestsetzung auf 0 € zulässig? - 4Prüferfrage · eigene Seite
Was bewirkt die Rücknahme eines Einspruchs?
- Möglich bis zur Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung, in der Form des § 357 Abs. 1 AO (§ 362 Abs. 1 AO).
- Verlust des eingelegten Einspruchs (§ 362 Abs. 2 S. 1 AO); innerhalb der Einspruchsfrist kann erneut Einspruch eingelegt werden (AEAO zu § 362 Nr. 2).
- Danach ist eine Änderung zum Nachteil nur noch nach den Korrekturvorschriften möglich (AEAO zu § 367 Nr. 2.4).
Typische Nachfrage: Wie unterscheidet sich ein schlichter Änderungsantrag vom Einspruch, wenn eine Verböserung droht? - 5Prüferfrage · eigene Seite
Welche Voraussetzungen muss ein Einspruch erfüllen, damit das Finanzamt in der Sache entscheidet?
- Statthaftigkeit: Verwaltungsakt in Abgabenangelegenheiten (§ 347 Abs. 1 AO), kein Ausschluss nach § 348 AO.
- Form: schriftlich, elektronisch oder zur Niederschrift (§ 357 Abs. 1 AO); unrichtige Bezeichnung schadet nicht.
- Frist: ein Monat nach Bekanntgabe (§ 355 Abs. 1 AO); bei fehlender oder unrichtiger Rechtsbehelfsbelehrung ein Jahr (§ 356 Abs. 2 AO).
- Beschwer (§ 350 AO), Einspruchsbefugnis (§§ 350, 352 AO) und kein Einspruchsverzicht oder Rücknahme (§§ 354, 362 AO).
Typische Nachfrage: Was prüft das Finanzamt, wenn der Einspruch verspätet eingeht?
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Lesen Sie den Leitsatz und üben Sie die Anwendung im Fall. Klausuren mit Korrektur nach Punkteschema und Prüferfragen helfen beim Transfer.
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