BFH, Urteil vom 07.05.2026 – V R 26/24
Aus dem Leitsatz
Bei der Festsetzung eines Verspätungszuschlags ist im Rahmen des Entschließungsermessens nach § 152 Abs. 1 Satz 1 AO auch in Erstattungsfällen die Häufigkeit der Fristüberschreitung zu berücksichtigen.
Leitsatz
Bei der Festsetzung eines Verspätungszuschlags ist im Rahmen des Entschließungsermessens nach § 152 Abs. 1 Satz 1 AO auch in Erstattungsfällen die Häufigkeit der Fristüberschreitung zu berücksichtigen.
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Tenor
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Sächsischen Finanzgerichts vom 08.11.2023 - 8 K 682/23 wird als unbegründet zurückgewiesen. Die Kosten des Revisionsverfahrens hat der Kläger zu tragen.
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend Sächsisches Finanzgericht, 8. November 2023, Az: 8 K 682/23, Urteil
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
- § 152 Abs. 1 AOVerspätungszuschlag
- § 5 AOErmessen
- § 128 Abs. 3 AOUmdeutung eines fehlerhaften Verwaltungsakts
- § 18 Abs. 3 UStGBesteuerungsverfahren
- § 152 Abs. 2 AOVerspätungszuschlag
- § 152 Abs. 3 AOVerspätungszuschlag
- Art. 261 Abs. 1 EGRL 112/2006
Prüfungsrelevanz
Diese Prüfungsthemen führen die zitierten Vorschriften als zentrale Normen.
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