Prüferfrage · Abgabenordnung & FGO

Was bewirkt die Rücknahme eines Einspruchs?

Prüferfrage zu Klausurtechnik: Gutachtenstil, Grundlagenpunkte & Zeiteinteilung (Abgabenordnung & FGO). Erst selbst antworten – dann aufdecken.
Challenge

Ihre Antwort? Diese und 4 weitere Fragen

Zum Thema Klausurtechnik: Gutachtenstil, Grundlagenpunkte & Zeiteinteilung. Erst selbst antworten – dann aufdecken und ehrlich bewerten.

  1. 1
    Prüferfrage

    Was bewirkt die Rücknahme eines Einspruchs?

    Typische Nachfrage: Wie unterscheidet sich ein schlichter Änderungsantrag vom Einspruch, wenn eine Verböserung droht?
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    Klausurfrage · eigene Seite

    Eine GmbH hat ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer eine unangemessen hohe Tantieme gezahlt und als Lohnaufwand gebucht. Wo wird die verdeckte Gewinnausschüttung korrigiert?

    Nach § 8 Abs. 3 S. 2 KStG mindern verdeckte Gewinnausschüttungen das Einkommen nicht. Der Aufwand bleibt in Handels- und Steuerbilanz; die Korrektur erfolgt außerbilanziell durch Hinzurechnung – deshalb die dritte Spalte der Tabelle.

    Erst antworten, dann Begründung sehen
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    Klausurfrage · eigene Seite

    Eine Aufgabe ist mit 20 von 100 Punkten angegeben; Sie planen 30 Minuten für Lesen und Reserve. Wie viel Zeit bekommt die Aufgabe ungefähr?

    (360 − 30) Minuten : 100 Punkte = 3,3 Minuten je Punkt; 20 Punkte × 3,3 Minuten ≈ 66 Minuten. Die 72 Minuten ergäben sich ohne Lese- und Reservezeit.

    Erst antworten, dann Begründung sehen
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    Wissensfrage · eigene Seite

    Zeitbudget je Punkt bei 360 Minuten, 30 Minuten Reserve und 100 Punkten?

    (360 − 30) : 100 = 3,3 Minuten je Punkt – eine 20-Punkte-Aufgabe bekommt rund 66 Minuten.

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    Wissensfrage · eigene Seite

    Reihenfolge der Einkunftsarten in der ESt-Lösung?

    Wie § 2 Abs. 1 S. 1 EStG: Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbständige Arbeit, nichtselbständige Arbeit, Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung, sonstige Einkünfte.

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Die Normen dazu

Die Vorschriften, die in Frage und Antwort zitiert werden – im amtlichen Wortlaut (Auszug).

§ 357 AO – Einlegung des Einspruchs

Abgabenordnung

(1) Der Einspruch ist schriftlich oder elektronisch einzureichen oder zur Niederschrift zu erklären. Es genügt, wenn aus dem Einspruch hervorgeht, wer ihn eingelegt hat. Unrichtige Bezeichnung des Einspruchs schadet nicht.

[…]

Vollständiger Wortlaut von § 357 AO

§ 362 AO – Rücknahme des Einspruchs

Abgabenordnung

(1) Der Einspruch kann bis zur Bekanntgabe der Entscheidung über den Einspruch zurückgenommen werden. § 357 Absatz 1 und 2 gilt sinngemäß.

[…]

Vollständiger Wortlaut von § 362 AO

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