Klausurfrage · Abgabenordnung & FGO

In welcher Reihenfolge stellen Sie in einer Einkommensteuerlösung die Einkünfte dar?

Klausurfrage zu Klausurtechnik: Gutachtenstil, Grundlagenpunkte & Zeiteinteilung (Abgabenordnung & FGO). Erst selbst antworten – dann aufdecken.
Challenge

Ihre Antwort? Diese und 4 weitere Fragen

Zum Thema Klausurtechnik: Gutachtenstil, Grundlagenpunkte & Zeiteinteilung. Erst selbst antworten – dann aufdecken und ehrlich bewerten.

  1. 1
    Klausurfrage

    In welcher Reihenfolge stellen Sie in einer Einkommensteuerlösung die Einkünfte dar?

    Die Gliederung folgt dem Gesetz. § 2 Abs. 1 S. 1 EStG zählt die sieben Einkunftsarten in fester Reihenfolge auf; so findet der Prüfer jede Einkunft dort, wo er sie erwartet.

    Erst antworten, dann Begründung sehen
  2. 2
    Klausurfrage · eigene Seite

    Welcher Satz ist ein Obersatz im Gutachtenstil?

    Der Obersatz formuliert das Prüfungsziel als Möglichkeit und nennt die Norm bzw. die Voraussetzungen. Antwort 1 ist Urteilsstil, Antwort 3 kommentiert den Aufbau, Antwort 4 ist ein Ergebnis ohne Begründung.

    Erst antworten, dann Begründung sehen
  3. 3
    Klausurfrage · eigene Seite

    Im Sachverhalt ist der Einspruch fristgerecht per E-Mail eingegangen; problematisch ist allein die Beschwer. Wie behandeln Sie die Form?

    Die Form ist eine Voraussetzung der Zulässigkeit und bringt einen Grundlagenpunkt – sie gehört in die Lösung, aber im Feststellungsstil mit Norm. Eine E-Mail ohne qualifizierte elektronische Signatur genügt (AEAO zu § 357 Nr. 1). Die Zeit für den vollen Gutachtenstil gehört der Beschwer.

    Erst antworten, dann Begründung sehen
  4. 4
    Wissensfrage · eigene Seite

    Reihenfolge der Einkunftsarten in der ESt-Lösung?

    Wie § 2 Abs. 1 S. 1 EStG: Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbständige Arbeit, nichtselbständige Arbeit, Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung, sonstige Einkünfte.

  5. 5
    Wissensfrage · eigene Seite

    Drei Spalten in der KSt-Klausur?

    Handelsbilanz – Steuerbilanz – außerbilanzielle Korrekturen (z. B. vGA nach § 8 Abs. 3 S. 2 KStG hinzurechnen, verdeckte Einlage nach § 8 Abs. 3 S. 3 KStG abziehen).

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Die Normen dazu

Die Vorschriften, die in Frage und Antwort zitiert werden – im amtlichen Wortlaut (Auszug).

§ 2 EStG – Umfang der Besteuerung, Begriffsbestimmungen

Einkommensteuergesetz

(1) ¹Der Einkommensteuer unterliegen

1. Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft,

2. Einkünfte aus Gewerbebetrieb,

3. Einkünfte aus selbständiger Arbeit,

4. Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit,

5. Einkünfte aus Kapitalvermögen,

6. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung,

7. sonstige Einkünfte im Sinne des § 22,

[…]

Vollständiger Wortlaut von § 2 EStG

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