BFH, Urteil vom 27.09.2018 – V R 45/16
Aus dem Leitsatz
Vereinnahmt der Insolvenzschuldner im Rahmen der Eigenverwaltung das Entgelt für eine vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens ausgeführte Leistung, begründet dies eine Masseverbindlichkeit i.S. von § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO (Fortführung des BFH-Urteils vom 9. Dezember 2010 V R 22/10, BFHE 232, 301, BStBl II 2011, 996) .
Leitsatz
Vereinnahmt der Insolvenzschuldner im Rahmen der Eigenverwaltung das Entgelt für eine vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens ausgeführte Leistung, begründet dies eine Masseverbindlichkeit i.S. von § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO (Fortführung des BFH-Urteils vom 9. Dezember 2010 V R 22/10, BFHE 232, 301, BStBl II 2011, 996) .
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Tenor
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 15. Juni 2016 9 K 2564/14 wird als unbegründet zurückgewiesen. Die Kosten des Revisionsverfahrens hat der Kläger zu tragen.
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend Finanzgericht Baden-Württemberg, 15. Juni 2016, Az: 9 K 2564/14, Urteil
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
- § 17 Abs. 2 Nr. 1 S. 2 UStGÄnderung der Bemessungsgrundlage
- § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsOSonstige Masseverbindlichkeiten
- § 270 Abs. 1 S. 1 InsOGrundsatz
- Art. 90 EGRL 112/2006
- § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a UStGEntstehung der Steuer
- § 17 Abs. 1 S. 1 UStGÄnderung der Bemessungsgrundlage
- § 251 Abs. 2 S. 1 AOVollstreckbare Verwaltungsakte
- § 38 InsOBegriff der Insolvenzgläubiger
- §§ 270ff InsO
- Art. 273 EGRL 112/2006
Prüfungsrelevanz
Diese Prüfungsthemen führen die zitierten Vorschriften als zentrale Normen.
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- Vorsteuerberichtigung nach § 17 Abs. 1 UStG; AfA von den geminderten AK (§ 7 Abs. 1 S. 1 EStG; H 6.2 (Skonto) EStH)
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