BFH, Beschluss vom 28.08.2014 – V B 28/14
Aus dem Leitsatz
1. NV: Ein land- oder forstwirtschaftlicher Gewerbebetrieb kraft Rechtsform kann sich entweder auf die unionsrechtlich zulässige Besteuerung seiner Umsätze nach Durchschnittssätzen berufen oder aber die bestehende gesetzliche Regelbesteuerung wählen.
Leitsatz
- NV: Ein land- oder forstwirtschaftlicher Gewerbebetrieb kraft Rechtsform kann sich entweder auf die unionsrechtlich zulässige Besteuerung seiner Umsätze nach Durchschnittssätzen berufen oder aber die bestehende gesetzliche Regelbesteuerung wählen.
- NV: Bei richtlinienkonformer Auslegung des § 13 Abs. 1 Nr. 3 UStG entsteht eine nach § 14c Abs. 1 Satz 1 UStG geschuldete Steuer auch im Falle der überhöhten Nachberechnung von Umsatzsteuer nicht vor Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem die berichtigte Rechnung erteilt worden ist (Anschluss an BFH-Urteil vom 5. Juni 2014 XI R 44/12, DStR 2014, 1673).
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend Thüringer Finanzgericht, 28. November 2013, Az: 1 K 439/10, Urteil
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
- § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGORevision
- § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGORevision
- § 13 Abs. 1 Nr. 3 UStGEntstehung der Steuer
- § 14c Abs. 1 UStGUnrichtiger oder unberechtigter Steuerausweis
- § 24 Abs. 2 UStGDurchschnittssätze für land- und forstwirtschaftliche Betriebe
- § 24 Abs. 4 UStGDurchschnittssätze für land- und forstwirtschaftliche Betriebe
- Art. 25 EWGRL 388/77
- Art. 295 EGRL 112/2006
Prüfungsrelevanz
Diese Prüfungsthemen führen die zitierten Vorschriften als zentrale Normen.
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Die Anzahlung betrifft eine Lieferung (zeitpunktbezogene Leistung), nicht eine Leistung für eine bestimmte Zeit → kein RAP (§ 250 Abs. 2 HGB; H 5.6 (Zeitbezogene Gegenleistung) EStH). Auszuweisen sind erhaltene Anzahlungen als Verbindlichkeit (§ 266 Abs. 3 C. 3. HGB). Die USt entsteht bereits mit Vereinnahmung (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a S. 4 UStG). Umsatzerlöse entstehen erst mit der Lieferung (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB).
Erst antworten, dann Begründung sehen - 2Wissensfrage · eigene Seite
Erhaltene Anzahlung auf eine Lieferung im Folgejahr?
Kein passiver RAP – erhaltene Anzahlung (Verbindlichkeit), da keine zeitbezogene Leistung (§ 250 Abs. 2 HGB; H 5.6 (Zeitbezogene Gegenleistung) EStH). USt entsteht mit Vereinnahmung (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a S. 4 UStG).
- 3Klausurfrage · eigene Seite
Ein Buchhändler liefert einem Unternehmer Fachbücher, die dem ermäßigten Steuersatz von 7 % unterliegen, weist in der Rechnung aber 19 % USt aus. In welcher Höhe kann der Unternehmer Vorsteuer abziehen?
Abziehbar ist nur die gesetzlich geschuldete Steuer für den Umsatz (§ 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 UStG), also 7 %. Den Mehrbetrag schuldet der Buchhändler nach § 14c Abs. 1 UStG; er ist beim Empfänger nicht als Vorsteuer abziehbar.
Erst antworten, dann Begründung sehen - 4Wissensfrage · eigene Seite
Kleinunternehmer weist USt in seiner Rechnung aus – Vorsteuerabzug beim Empfänger?
Nein – seine Umsätze sind nach § 19 Abs. 1 UStG steuerfrei; der Ausweis ist ein unrichtiger Steuerausweis (§ 14c Abs. 1 UStG) und keine gesetzlich für die Leistung geschuldete Steuer (§ 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 UStG).
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