9. SenatNV

BFH, Urteil vom 26.01.2011 – IX R 26/10

Keine steuerlich begünstigte Abfindung bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses eines Postbeamten mit einer ehemaligen Telekom-Tochter bei Wiederaufleben des bloß ruhenden früheren Dienstverhältnisses zur Telekom

Aus dem Leitsatz

NV: Wird ein bei der Telekom beschäftigter Postbeamter von seinem Dienstherrn beurlaubt und geht ein Arbeitsverhältnis mit einem früheren Tochterunternehmen der Telekom ein, so ist die Abfindung, die er im Zuge der Aufhebung dieses Arbeitsverhältnisses erhält, steuerrechtlich nicht nach § 3 Nr. 9 EStG begünstigt, wenn das Dienstverhältnis mit der Telekom…

Leitsatz

NV: Wird ein bei der Telekom beschäftigter Postbeamter von seinem Dienstherrn beurlaubt und geht ein Arbeitsverhältnis mit einem früheren Tochterunternehmen der Telekom ein, so ist die Abfindung, die er im Zuge der Aufhebung dieses Arbeitsverhältnisses erhält, steuerrechtlich nicht nach § 3 Nr. 9 EStG begünstigt, wenn das Dienstverhältnis mit der Telekom nahtlos wieder auflebt .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Finanzgericht des Saarlandes, 4. Mai 2010, Az: 1 K 1069/06, Urteil

Zitierte Normen

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