4. SenatNV

BFH, Urteil vom 15.05.2024 – IV R 23/21

Zwang zur Einheitlichkeit der Zerlegungsentscheidung
ECLI: DE:BFH:2024:U.150524.IVR23.21.0Amtlicher Entscheidungstext

Aus dem Leitsatz

1. NV: Die Aufhebung des im Zerlegungsbescheid enthaltenen Nachprüfungsvorbehalts ist allen Beteiligten bekanntzugeben.

Leitsatz

  1. NV: Die Aufhebung des im Zerlegungsbescheid enthaltenen Nachprüfungsvorbehalts ist allen Beteiligten bekanntzugeben.
  2. NV: Die im Zerlegungsbescheid getroffene Entscheidung muss allen Beteiligten inhaltsgleich, aber nicht zeitgleich bekanntgegeben werden.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Tenor

Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 19.06.2020 - 3 K 3151/17 G aufgehoben. Die Sache wird an das Finanzgericht Düsseldorf zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen. Diesem wird die Entscheidung über die Kosten des Verfahrens übertragen.

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG Düsseldorf, 19. Juni 2020, Az: 3 K 3151/17 G, Urteil; nachgehend FG Düsseldorf, 21. November 2024, Az: 3 K 3151/17 G, Beschluss

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

Prüfungsrelevanz

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