3. SenatNV

BFH, Beschluss vom 12.04.2011 – III S 49/10

Gegenstand der Anhörungsrüge

Aus dem Leitsatz

1. NV: Über die unzulässige oder unbegründete Anhörungsrüge entscheidet der Bundesfinanzhof auch dann in der Besetzung von drei Richtern durch Beschluss, wenn sie sich gegen ein Urteil richtet .

Leitsatz

  1. NV: Über die unzulässige oder unbegründete Anhörungsrüge entscheidet der Bundesfinanzhof auch dann in der Besetzung von drei Richtern durch Beschluss, wenn sie sich gegen ein Urteil richtet .
  2. NV: Das Gericht hat das Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen. Mit dem Einwand, das Gericht habe in der Sache fehlerhaft entschieden, kann der Rügeführer nicht mit Erfolg die Verletzung des rechtlichen Gehörs geltend machen .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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