3. SenatNV

BFH, Urteil vom 27.05.2020 – III R 58/18

Ermessensausübung bei Abzweigungsentscheidung
ECLI: DE:BFH:2020:U.270520.IIIR58.18.0Amtlicher Entscheidungstext

Aus dem Leitsatz

NV: Das FG muss die Ermessensentscheidung der Familienkasse, die gegenüber einem Kindergeldberechtigten einen Abzweigungsbescheid zugunsten eines Sozialleistungsträgers erlassen hat, auch daraufhin überprüfen, ob die Familienkasse ihre Entscheidung auf der Grundlage eines einwandfrei und erschöpfend ermittelten Sachverhalts getroffen hat.

Leitsatz

NV: Das FG muss die Ermessensentscheidung der Familienkasse, die gegenüber einem Kindergeldberechtigten einen Abzweigungsbescheid zugunsten eines Sozialleistungsträgers erlassen hat, auch daraufhin überprüfen, ob die Familienkasse ihre Entscheidung auf der Grundlage eines einwandfrei und erschöpfend ermittelten Sachverhalts getroffen hat.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Tenor

Auf die Revision der Klägerin werden das Urteil des Finanzgerichts Nürnberg vom 14.11.2017 - 7 K 818/15 sowie der Abzweigungsbescheid vom 28.02.2014 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 19.05.2015 aufgehoben. Die Kosten des gesamten Verfahrens hat die Beklagte zu tragen. Außergerichtliche Kosten des Beigeladenen werden nicht erstattet.

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG Nürnberg, 14. November 2017, Az: 7 K 818/15, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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