3. Senatamtlich veröffentlicht
BFH, Urteil vom 03.07.2014 – III R 41/12
Kindergeld: Ermessensausübung bei der Entscheidung über die Abzweigung - Kostenentscheidung nach Verfahrensabschnitten - Erstattung der außergerichtlichen Kosten eines Beigeladenen zu einem Viertel
Aus dem Leitsatz
1. Bei der Entscheidung über die Abzweigung gemäß § 74 Abs. 1 EStG ist im Regelfall die Abzweigung des Unterschiedsbetrags zwischen den regelmäßigen Unterhaltsleistungen und dem Kindergeld ermessensgerecht. Ausnahmsweise kann aber auch eine hiervon abweichende Bestimmung des Abzweigungsbetrags ermessensgerecht sein.
Leitsatz
- Bei der Entscheidung über die Abzweigung gemäß § 74 Abs. 1 EStG ist im Regelfall die Abzweigung des Unterschiedsbetrags zwischen den regelmäßigen Unterhaltsleistungen und dem Kindergeld ermessensgerecht. Ausnahmsweise kann aber auch eine hiervon abweichende Bestimmung des Abzweigungsbetrags ermessensgerecht sein.
- Wenn der Kindergeldberechtigte Unterhalt leistet, setzt eine sachgerechte Ermessensentscheidung voraus, dass die vom Kindergeldberechtigten erbrachten Unterhaltsleistungen vollständig erfasst und der Höhe nach beziffert werden.
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend Finanzgericht Baden-Württemberg, 7. Dezember 2010, Az: 5 K 419/08, Urteil
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
- § 74 Abs. 1 EStGZahlung des Kindergeldes in Sonderfällen
- § 94 Abs. 2 S. 1 SGB 12
- § 1601 BGBUnterhaltsverpflichtete
- § 5 AOErmessen
Weitere Entscheidungen zu § 74 EStG
- BFH III R 10/24 vom 20.02.2025amtlichKeine Abzweigung von Kindergeld an ein volljähriges Kind nach § 74 EStG bei mangelnder Unterhaltsbedürftigkeit des Kindes1. Kindergeld, das für ein volljähriges Kind zugunsten eines Elternteils festgesetzt worden ist, kann nicht an das Kind ausgezahlt werden, wenn das Kind…
- BFH III R 36/21 vom 19.01.2023amtlichAllgemeine Leistungsklage des Jobcenters gegen die Familienkasse wegen Erstattung1. Erstattungsansprüche des Jobcenters nach § 74 Abs. 2 EStG i.V.m. §§ 102 bis 105 SGB X sind mit der allgemeinen Leistungsklage geltend zu machen, da zwischen…
- BFH III R 9/21 vom 02.06.2022amtlichErlöschen der Kindergeldansprüche infolge von Sozialleistungen und Erstattungsansprüchen des Jobcenters1. Musste das Jobcenter wegen unterlassener oder verzögerter Kindergeldzahlungen an den Kindergeldberechtigten höhere Leistungen erbringen, kann es gemäß § 74…
- BFH III R 18/21 vom 01.09.2021amtlichKeine Kostenerstattungspflicht im Kindergeldverfahren bei erfolgreichem Rechtsbehelf gegen Hinterziehungszinsen1. § 77 EStG ist bei einem erfolgreichen Einspruch gegen die Festsetzung von Hinterziehungszinsen wegen unberechtigt erhaltener Kindergeldzahlungen weder…
- BFH III R 1/20 vom 14.04.2021amtlichRückforderung von Kindergeld bei Auszahlung an das Kind1. Zahlt die Familienkasse Kindergeld rechtsgrundlos an das Kind auf Anweisung des Kindergeldberechtigten aus, ist nur der Kindergeldberechtigte…
- BFH III R 28/17 vom 27.11.2019amtlichKindergeld für behinderte Kinder; keine Berücksichtigung des Kindergelds als kindeseigene Mittel1. Für die Frage, ob ein volljähriges behindertes Kind i.S. des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG unfähig ist, sich selbst zu unterhalten, sind die dem Kind zur…
Aus Entscheidungen werden Klausurfälle.
Lesen Sie den Leitsatz und üben Sie die Anwendung im Fall. Klausuren mit Korrektur nach Punkteschema und Prüferfragen helfen beim Transfer.
- Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
- Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
- Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche
Jetzt starten Monatlich kündbar · ab 49,99 € pro Monat