3. SenatNV

BFH, Urteil vom 27.10.2011 – III R 16/09

Keine Abzweigung bereits ausgezahlten Kindergeldes

Aus dem Leitsatz

NV: Wurde Kindergeld bereits an einen Elternteil, der seiner Unterhaltspflicht gegenüber dem Kind nicht nachgekommen ist oder mangels Leistungsfähigkeit nicht in vollem Umfang nachkommen konnte, ausgezahlt, kann es wegen der durch Auszahlung eingetretenen Erfüllung des Kindergeldanspruches nicht mehr nach § 74 Abs. 1 Satz 1 oder Satz 3 EStG an das Kind…

Leitsatz

NV: Wurde Kindergeld bereits an einen Elternteil, der seiner Unterhaltspflicht gegenüber dem Kind nicht nachgekommen ist oder mangels Leistungsfähigkeit nicht in vollem Umfang nachkommen konnte, ausgezahlt, kann es wegen der durch Auszahlung eingetretenen Erfüllung des Kindergeldanspruches nicht mehr nach § 74 Abs. 1 Satz 1 oder Satz 3 EStG an das Kind abgezweigt werden.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG Köln, 21. Januar 2009, Az: 14 K 2708/05, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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