3. SenatNV

BFH, Beschluss vom 28.03.2011 – III B 144/09

Divergenz bei nur fallbezogenen Rechtsausführungen des FG - Erforderlichkeit einer Fortbildung des Rechts - Kostenentscheidung im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren bei Teilerfolg - Prüfung der Befähigung zum Selbstunterhalt eines behinderten Kindes - Wiedereinsetzung nach PKH-Bewilligung

Aus dem Leitsatz

1. NV: Bei einer Divergenz muss das FG den abweichenden Rechtssatz nicht stets ausdrücklich in den Urteilsgründen formulieren, sondern kann ihn auch konkludent in scheinbar nur fallbezogenen Rechtsausführungen aussprechen. Indes reichen weder eine Divergenz in der Würdigung von Tatsachen noch die angeblich fehlerhafte Anwendung von…

Leitsatz

  1. NV: Bei einer Divergenz muss das FG den abweichenden Rechtssatz nicht stets ausdrücklich in den Urteilsgründen formulieren, sondern kann ihn auch konkludent in scheinbar nur fallbezogenen Rechtsausführungen aussprechen. Indes reichen weder eine Divergenz in der Würdigung von Tatsachen noch die angeblich fehlerhafte Anwendung von Rechtsprechungsgrundsätzen auf die Besonderheiten des Einzelfalles noch schlichte Subsumtionsfehler des FG aus .
  2. NV: In der Rechtsprechung ist geklärt, dass bei der im Zusammenhang mit der Frage, ob ein behindertes Kind außerstande ist, sich selbst zu unterhalten (§ 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG), anzustellenden Berechnung eine für einen vergangenen Zeitraum geleistete einmalige Sonderzahlung zwar erst ab dem Monat des Zuflusses (Monatsprinzip), aber dann in voller Höhe im Zuflussjahr zu erfassen ist .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Sächsisches Finanzgericht, 30. April 2008, Az: 5 K 1017/05 (Kg), Urteil

Zitierte Normen

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