2. SenatNV

BFH, Urteil vom 26.06.2019 – II R 58/15

Gesonderte und einheitliche Feststellung des Grundbesitzwerts gegenüber mehreren Miterben - Keine Ablaufhemmung der Festsetzungsfrist durch Anfechtung eines nichtigen Bescheids
ECLI: DE:BFH:2019:U.260619.IIR58.15.0Amtlicher Entscheidungstext

Aus dem Leitsatz

1. NV: Einem Bescheid über die gesonderte und einheitliche Feststellung des Grundbesitzwerts bei mehreren Miterben muss klar und eindeutig entnommen werden können, gegen welche Beteiligten der Erbengemeinschaft sich die Feststellungen richten .

Leitsatz

  1. NV: Einem Bescheid über die gesonderte und einheitliche Feststellung des Grundbesitzwerts bei mehreren Miterben muss klar und eindeutig entnommen werden können, gegen welche Beteiligten der Erbengemeinschaft sich die Feststellungen richten .
  2. NV: Ein nichtiger Bescheid wahrt die Festsetzungsfrist nicht. Eine Ablaufhemmung kann sich daher nicht aus der Anfechtung eines solchen Bescheids ergeben .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Tenor

Auf die Revision der Kläger wird das Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 13.05.2015 - 3 K 927/13 aufgehoben. Der Bescheid über die gesonderte und einheitliche Feststellung des Grundbesitzwerts auf den 25.02.2011 für Zwecke der Erbschaftsteuer vom 25.01.2019, die Einspruchsentscheidung vom 10.04.2013, soweit sie die Feststellung des Grundbesitzwerts auf den 25.02.2011 für Zwecke der Erbschaftsteuer betrifft, und der Bescheid über die Feststellung des Grundbesitzwerts auf den 25.02.2011 für Zwecke der Erbschaftsteuer vom 12.01.2012 werden aufgehoben. Die Kosten des gesamten Verfahrens hat der Beklagte zu tragen.

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Hessisches Finanzgericht, 13. Mai 2015, Az: 3 K 927/13, Urteil

Zitierte Normen

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