BFH, Urteil vom 22.07.2020 – II R 42/18
Aus dem Leitsatz
Ein nach Eintritt in den Güterstand der Zugewinngemeinschaft von Todes wegen erworbener Pflichtteilsanspruch ist eine rechtlich geschützte Position von wirtschaftlichem Wert, die bei Berechnung der fiktiven Zugewinnausgleichsforderung dem Anfangsvermögen des erwerbenden Ehegatten hinzuzurechnen ist.
Leitsatz
Ein nach Eintritt in den Güterstand der Zugewinngemeinschaft von Todes wegen erworbener Pflichtteilsanspruch ist eine rechtlich geschützte Position von wirtschaftlichem Wert, die bei Berechnung der fiktiven Zugewinnausgleichsforderung dem Anfangsvermögen des erwerbenden Ehegatten hinzuzurechnen ist.
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Tenor
Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts München vom 17.10.2018 - 4 K 1948/17 aufgehoben. Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des gesamten Verfahrens hat der Kläger zu tragen.
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend FG München, 17. Oktober 2018, Az: 4 K 1948/17, Urteil
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
- § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStGErwerb von Todes wegen
- § 3 Abs. 1 Nr. 5 Abs. 1 ErbStGErwerb von Todes wegen
- § 1363 BGBZugewinngemeinschaft
- § 1371 Abs. 2 BGBZugewinnausgleich im Todesfall
- § 1373 BGBZugewinn
- § 1374 BGBAnfangsvermögen
- § 1376 Abs. 1 BGBWertermittlung des Anfangs- und Endvermögens
- § 1922 Abs. 1 BGBGesamtrechtsnachfolge
- § 2317 Abs. 1 BGBEntstehung und Übertragbarkeit des Pflichtteilsanspruchs
Prüfungsrelevanz
Diese Prüfungsthemen führen die zitierten Vorschriften als zentrale Normen.
Weitere Entscheidungen zu § 3 ErbStG
- BFH II B 68/25 vom 29.06.2026amtlichErmittlung der Erbanteile von Amts wegen bei Vorliegen gewichtiger Gründe1. Finanzbehörden und Finanzgerichte haben regelmäßig von dem Erbrecht auszugehen, wie es im Erbschein angegeben ist. Werden jedoch gewichtige Gründe…
- BFH II R 50/22 vom 11.12.2024amtlichErbschaftsteuer bei Rentenzahlungen aus dem Vermögen einer liechtensteinischen StiftungEin Stiftungsstatut, das nach dem Tod des Stifters einem Dritten Ansprüche auf Rentenzahlungen aus dem Stiftungsvermögen gewährt, kann in Bezug auf das…
- BFH II R 43/22 vom 21.08.2024amtlichKosten im Zusammenhang mit der Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft als Nachlassverbindlichkeiten; Gewährleistung des Ausschlusses der Öffentlichkeit bei teilweiser Videoverhandlung1. Zu den als Nachlassregelungskosten abzugsfähigen Aufwendungen für die Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft können auch Kosten gehören, die im Rahmen…
- BFH II R 34/20 vom 11.10.2023amtlichJastrowsche Klausel im Berliner Testament - Besteuerung eines betagten Vermächtnisses1. Setzen Ehegatten in einem sogenannten Berliner Testament sich gegenseitig als Alleinerben ein und gewähren denjenigen Kindern ein betagtes Vermächtnis, die…
- BFH II R 3/20 vom 01.02.2023amtlichErbfallkostenpauschale für den Nacherben1. Neben dem Vorerben kann auch der Nacherbe den Pauschbetrag für Erbfallkosten nach § 10 Abs. 5 Nr. 3 Satz 2 ErbStG in Anspruch nehmen. 2. Der Abzug des…
- BFH II R 37/19 vom 23.11.2022amtlichBeschränkte Erbschaftsteuerpflicht bei Erwerb durch VermächtnisDas Vermächtnis an einem inländischen Grundstück unterliegt nicht der beschränkten Erbschaftsteuerpflicht.
Aus Entscheidungen werden Klausurfälle.
Lesen Sie den Leitsatz und üben Sie die Anwendung im Fall. Klausuren mit Korrektur nach Punkteschema und Prüferfragen helfen beim Transfer.
- Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
- Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
- Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche