2. SenatNV

BFH, Beschluss vom 28.06.2022 – II B 93/21

Inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 28.06.2022 - II B 92/21: Rechtsweg für Schadenersatz nach der DSGVO
ECLI: DE:BFH:2022:B.280622.IIB93.21.0Amtlicher Entscheidungstext

Aus dem Leitsatz

NV: Für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gegen Finanzbehörden wegen behaupteter Verstöße gegen die DSGVO ist der Finanzrechtsweg gegeben.

Leitsatz

NV: Für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gegen Finanzbehörden wegen behaupteter Verstöße gegen die DSGVO ist der Finanzrechtsweg gegeben.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Tenor

Auf die Beschwerden des Klägers und des Beklagten wird der Verweisungsbeschluss des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 20.10.2021 - 16 K 16150/21 aufgehoben.

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Finanzgericht Berlin-Brandenburg, 20. Oktober 2021, Az: 16 K 16150/21, Beschluss; nachgehend Finanzgericht Berlin-Brandenburg, 1. März 2023, Az: 16 K 16150/21, Urteil; nachgehend BFH, 6. September 2023, Az: IX B 14/23, Beschluss

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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