2. SenatNV

BFH, Beschluss vom 26.02.2014 – II B 125/13

Abziehbarkeit von Pflegeaufwendungen als Nachlassverbindlichkeit

Aus dem Leitsatz

NV: Aufwendungen des Erben für gegenüber dem Erblasser erbrachte Pflegeleistungen sind als Nachlassverbindlichkeit gemäß § 10 Abs. 5 Nr. 1 ErbStG nur abziehbar, wenn zwischen dem Erblasser und dem Erben ein Schuldverhältnis bestanden hatte, aufgrund dessen dem Erben gegen den Erblasser ein Anspruch auf Vergütung für die Erbringung von Pflegeleistungen…

Leitsatz

NV: Aufwendungen des Erben für gegenüber dem Erblasser erbrachte Pflegeleistungen sind als Nachlassverbindlichkeit gemäß § 10 Abs. 5 Nr. 1 ErbStG nur abziehbar, wenn zwischen dem Erblasser und dem Erben ein Schuldverhältnis bestanden hatte, aufgrund dessen dem Erben gegen den Erblasser ein Anspruch auf Vergütung für die Erbringung von Pflegeleistungen zustand.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG Münster, 24. Oktober 2013, Az: 3 K 370/12 Erb, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

Prüfungsrelevanz

Diese Prüfungsthemen führen die zitierten Vorschriften als zentrale Normen.

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