BFH, Beschluss vom 26.02.2014 – II B 125/13
Aus dem Leitsatz
NV: Aufwendungen des Erben für gegenüber dem Erblasser erbrachte Pflegeleistungen sind als Nachlassverbindlichkeit gemäß § 10 Abs. 5 Nr. 1 ErbStG nur abziehbar, wenn zwischen dem Erblasser und dem Erben ein Schuldverhältnis bestanden hatte, aufgrund dessen dem Erben gegen den Erblasser ein Anspruch auf Vergütung für die Erbringung von Pflegeleistungen…
Leitsatz
NV: Aufwendungen des Erben für gegenüber dem Erblasser erbrachte Pflegeleistungen sind als Nachlassverbindlichkeit gemäß § 10 Abs. 5 Nr. 1 ErbStG nur abziehbar, wenn zwischen dem Erblasser und dem Erben ein Schuldverhältnis bestanden hatte, aufgrund dessen dem Erben gegen den Erblasser ein Anspruch auf Vergütung für die Erbringung von Pflegeleistungen zustand.
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend FG Münster, 24. Oktober 2013, Az: 3 K 370/12 Erb, Urteil
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
- § 10 Abs. 5 Nr. 1 ErbStGSteuerpflichtiger Erwerb
- § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGORevision
- § 116 Abs. 3 S. 3 ErbStG
- § 612 Abs. 1 BGBVergütung
- § 612 Abs. 2 BGBVergütung
Prüfungsrelevanz
Diese Prüfungsthemen führen die zitierten Vorschriften als zentrale Normen.
Weitere Entscheidungen zu § 10 ErbStG
- BFH II R 15/23 vom 29.07.2026amtlichBestimmung des Werts eines Kommanditanteils mit negativem Kapitalkonto für Zwecke der SchenkungsteuerIst der gemeine Wert des Anteils eines Kommanditisten am Gesamthandsvermögen der Personengesellschaft bei Anwendung des § 97 Abs. 1a Nr. 1 des…
- BFH II R 25/23 vom 17.06.2026amtlichErbfallkostenpauschale bei Vermächtnis; keine Kürzung der Erbfallkostenpauschale für den einzigen persönlich steuerpflichtigen Erwerber1. Den Pauschbetrag für Erbfallkosten nach § 10 Abs. 5 Nr. 3 Satz 2 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes können auch Vermächtnisnehmer in Anspruch…
- BFH II R 10/23 vom 11.03.2026amtlichRechtsanwaltskosten im Zusammenhang mit einer Erbauseinandersetzung als abziehbare NachlassverbindlichkeitenEntstehen Kosten der Rechtsberatung und -vertretung in unmittelbarem Zusammenhang mit einer Teilungsversteigerung zur Auseinandersetzung einer…
- BFH II R 1/22 vom 25.02.2026amtlichAbweichende Festsetzung aus Billigkeitsgründen bei der Erbschaftsteuer1. Die Festsetzung der Erbschaftsteuer kann aus sachlichen Billigkeitsgründen ausnahmsweise unbillig sein, wenn der Erbe zwar den Wert des Nachlasses am…
- BFH II R 43/22 vom 21.08.2024amtlichKosten im Zusammenhang mit der Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft als Nachlassverbindlichkeiten; Gewährleistung des Ausschlusses der Öffentlichkeit bei teilweiser Videoverhandlung1. Zu den als Nachlassregelungskosten abzugsfähigen Aufwendungen für die Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft können auch Kosten gehören, die im Rahmen…
- BFH II R 20/22 vom 31.07.2024amtlichBemessung der Schenkungsteuer bei niedrig verzinsten Darlehen1. Die Gewährung eines nicht marktüblich verzinsten Darlehens ist als gemischte Schenkung zu versteuern. 2. Bei der Bemessung des Zinsvorteils kann der in § 15…
Aus Entscheidungen werden Klausurfälle.
Lesen Sie den Leitsatz und üben Sie die Anwendung im Fall. Klausuren mit Korrektur nach Punkteschema und Prüferfragen helfen beim Transfer.
- Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
- Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
- Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche