2. SenatNV

BFH, Beschluss vom 14.01.2010 – II B 112/09

Zinsloses Darlehen zum Zweck der Begründung einer Tilgungsversicherung als mittelbare Zweckschenkung

Aus dem Leitsatz

NV: Der Empfänger eines zum Zweck der Begründung einer Tilgungsversicherung gewährten zinslosen Darlehens erfährt durch die Gewährung des Rechts, das als Darlehen überlassene Kapital unentgeltlich zu nutzen, eine Vermögensmehrung, die der Schenkungsteuer unterliegt .

Leitsatz

NV: Der Empfänger eines zum Zweck der Begründung einer Tilgungsversicherung gewährten zinslosen Darlehens erfährt durch die Gewährung des Rechts, das als Darlehen überlassene Kapital unentgeltlich zu nutzen, eine Vermögensmehrung, die der Schenkungsteuer unterliegt .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG Münster, 25. Juni 2009, Az: 3 K 2804/06 Erb, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

Prüfungsrelevanz

Diese Prüfungsthemen führen die zitierten Vorschriften als zentrale Normen.

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