1. SenatNV

BFH, Beschluss vom 03.02.2014 – I S 23/13 (PKH)

Klage gegen Gemeinnützigkeitswiderruf; Veranlasserhaftung des Vorstands für zweckwidrige Spendenverwendung

Aus dem Leitsatz

NV: Die Veranlasserhaftung für eine zweckwidrige Verwendung der Zuwendungen an einen Verein ist unabhängig von der Anerkennung der Gemeinnützigkeit des Vereins zu prüfen (ständige Rechtsprechung).

Leitsatz

NV: Die Veranlasserhaftung für eine zweckwidrige Verwendung der Zuwendungen an einen Verein ist unabhängig von der Anerkennung der Gemeinnützigkeit des Vereins zu prüfen (ständige Rechtsprechung).

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

Prüfungsrelevanz

Diese Prüfungsthemen führen die zitierten Vorschriften als zentrale Normen.

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