1. SenatNV

BFH, Urteil vom 24.08.2011 – I R 87/10

Unbilligkeit wegen behördlichen Fehlverhaltens

Aus dem Leitsatz

NV: Eine abweichende Steuerfestsetzung wegen sachlicher Unbilligkeit kann auch in Betracht kommen, wenn der Steuerpflichtige durch eine objektiv unzutreffende Auskunft einer nicht steuerverwaltenden Behörde davon abgehalten wird, von einer gesetzlich vorgesehenen Möglichkeit der Steuerfreiheit Gebrauch zu machen.

Leitsatz

NV: Eine abweichende Steuerfestsetzung wegen sachlicher Unbilligkeit kann auch in Betracht kommen, wenn der Steuerpflichtige durch eine objektiv unzutreffende Auskunft einer nicht steuerverwaltenden Behörde davon abgehalten wird, von einer gesetzlich vorgesehenen Möglichkeit der Steuerfreiheit Gebrauch zu machen.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG München, 4. März 2010, Az: 5 K 3273/08, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

  • § 163 AOAbweichende Festsetzung von Steuern aus Billigkeitsgründen
  • § 227 AOErlass
  • Art. 19 Abs. 1 Buchst. a DBA USA

Prüfungsrelevanz

Diese Prüfungsthemen führen die zitierten Vorschriften als zentrale Normen.

Weitere Entscheidungen zu § 163 AO

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