1. SenatNV

BFH, Urteil vom 23.10.2013 – I R 79/12

Einstellung des Geschäftsbetriebs und Sanierungsklausel i.S. des § 8 Abs. 4 Satz 3 KStG 2002 bei Anwachsung des Betriebs einer GmbH & Co. KG

Aus dem Leitsatz

NV: Wächst einer nach ihrem Unternehmenszweck vermögensverwaltend tätigen Kapitalgesellschaft, die als Kommanditistin mit Kapitalbeteiligung (17 %) Mitunternehmerin einer gewerblich tätigen (GmbH & Co.) KG ist, der Betrieb der KG nach dem Ausscheiden der übrigen KG-Gesellschafter an, wird der ursprüngliche Geschäftsbetrieb der Kapitalgesellschaft…

Leitsatz

NV: Wächst einer nach ihrem Unternehmenszweck vermögensverwaltend tätigen Kapitalgesellschaft, die als Kommanditistin mit Kapitalbeteiligung (17 %) Mitunternehmerin einer gewerblich tätigen (GmbH & Co.) KG ist, der Betrieb der KG nach dem Ausscheiden der übrigen KG-Gesellschafter an, wird der ursprüngliche Geschäftsbetrieb der Kapitalgesellschaft "sanierungsschädlich" eingestellt. Das Erzielen mitunternehmerischer gewerblicher Einkünfte prägt den bisherigen Geschäftsbetrieb der Kapitalgesellschaft als Grundlage ihrer im eigenen Namen ausgeübten Tätigkeit (als Gegenstand ihrer wirtschaftlichen Identität) nicht.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG Münster, 26. April 2012, Az: 9 K 2757/09 K,G,F, Urteil

Zitierte Normen

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    Wie wird eine vGA bei der Einkommensermittlung der Kapitalgesellschaft berücksichtigt?

    Die vGA wird außerhalb der Bilanz nach § 8 Abs. 3 S. 2 KStG hinzugerechnet. Die Steuerbilanz bleibt hinsichtlich des vGA-Aufwands unverändert. Ein zivilrechtlicher Erstattungsanspruch gegen den Gesellschafter ist als Einlageforderung erfolgsneutral zu aktivieren (H 8.5 (II. Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung) KStH); wird der Vorteil zurückgezahlt, liegt grundsätzlich eine Einlage vor (H 8.9 (Rückgewähr einer vGA) KStH).

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    Eine GmbH hat ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer eine unangemessen hohe Tantieme gezahlt und als Lohnaufwand gebucht. Wo wird die verdeckte Gewinnausschüttung korrigiert?

    Nach § 8 Abs. 3 S. 2 KStG mindern verdeckte Gewinnausschüttungen das Einkommen nicht. Der Aufwand bleibt in Handels- und Steuerbilanz; die Korrektur erfolgt außerbilanziell durch Hinzurechnung – deshalb die dritte Spalte der Tabelle.

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    Definieren Sie die verdeckte Gewinnausschüttung und nennen Sie die Prüfungsschritte.

    Typische Nachfrage: Wie wird die vGA bei einer Nutzungsüberlassung an den Gesellschafter bewertet?
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    Grenzen Sie die verdeckte Gewinnausschüttung von der verdeckten Einlage ab.

    Typische Nachfrage: Warum ist ein zinsloses Darlehen des Gesellschafters an die GmbH keine verdeckte Einlage?
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    BFH-Definition der vGA?

    Vermögensminderung/verhinderte Vermögensmehrung, durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst, mit Auswirkung auf den Unterschiedsbetrag (§ 4 Abs. 1 S. 1 EStG iVm § 8 Abs. 1 KStG), ohne ordnungsgemäßen Gewinnverteilungsbeschluss (R 8.5 Abs. 1 KStR).

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