1. Senatamtlich veröffentlicht

BFH, Urteil vom 19.12.2012 – I R 73/11

Körperschaftsteuerbelastung des Betriebsstättengewinns einer ungarischen Kapitalgesellschaft vor dem Beitritt Ungarns zur EU

Aus dem Leitsatz

1. Die Grundsätze des EuGH-Urteils vom 23. Februar 2006 C-253/03, CLT-UFA (Slg. 2006, I-1831) zur unionsrechtlichen Niederlassungsfreiheit, wonach die Gewinne der Zweigniederlassung einer Gesellschaft, die ihren Sitz in einem anderen Mitgliedstaat hat, nicht mit einem höheren Steuersatz belastet werden dürfen als die Gewinne einer Tochtergesellschaft einer…

Leitsatz

  1. Die Grundsätze des EuGH-Urteils vom 23. Februar 2006 C-253/03, CLT-UFA (Slg. 2006, I-1831) zur unionsrechtlichen Niederlassungsfreiheit, wonach die Gewinne der Zweigniederlassung einer Gesellschaft, die ihren Sitz in einem anderen Mitgliedstaat hat, nicht mit einem höheren Steuersatz belastet werden dürfen als die Gewinne einer Tochtergesellschaft einer solchen Gesellschaft, die ihre Gewinne voll an die Muttergesellschaft ausschüttet, sind auf die Niederlassungsfreiheit des Art. 44 Abs. 3 EA-Ungarn nicht übertragbar .
  2. Die Grundsätze des EuGH-Urteils "CLT-UFA" sind auch nicht im Rahmen des Diskriminierungsverbots des Art. 24 Abs. 2 Satz 1 DBA-Ungarn anwendbar .
  3. Vor dem Beitritt Ungarns zur EU kann sich eine ungarische Kapitalgesellschaft nicht auf den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG berufen .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG Nürnberg, 20. September 2011, Az: 1 K 13/2008, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

  • § 27 Abs. 1 KStGNicht in das Nennkapital geleistete Einlagen
  • Art. 3 Abs. 1 Buchst. c EGVtr
  • Art. 52 EGVtr
  • Art. 3 Abs. 1 Buchst. c EG
  • Art. 43 EG
  • Art. 267 Abs. 3 AEUV
  • Art. 6 Abs. 1 EGAbk HUN
  • Art. 44 Abs. 3 EGAbk HUN
  • Art. 44 Abs. 4 EGAbk HUN
  • Art. 44 Abs. 5 Buchst. a DBuchst ii EGAbk HUN
  • Art. 48 EGAbk HUN
  • Art. 3 Abs. 1 Buchst. d DBA HUN
  • Art. 24 Abs. 2 S. 1 DBA HUN
  • Art. 3 Abs. 1 GG
  • Art. 19 Abs. 3 GG

Prüfungsrelevanz

Diese Prüfungsthemen führen die zitierten Vorschriften als zentrale Normen.

Weitere Entscheidungen zu § 23 KStG

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  1. 1
    Prüferfrage · eigene Seite

    Grenzen Sie die verdeckte Gewinnausschüttung von der verdeckten Einlage ab.

    Typische Nachfrage: Warum ist ein zinsloses Darlehen des Gesellschafters an die GmbH keine verdeckte Einlage?
  2. 2
    Wissensfrage · eigene Seite

    Gesellschafter zahlt eine vGA aufgrund einer Satzungsklausel zurück – Folge?

    Die Rückzahlung führt grundsätzlich zu einer Einlage (H 8.9 (Rückgewähr einer vGA) KStH), mit Zugang zum steuerlichen Einlagekonto (§ 27 KStG) und nachträglichen AK (H 8.9 (Behandlung beim Gesellschafter) KStH).

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