1. SenatNV

BFH, Urteil vom 07.05.2014 – I R 81/12

Zwischenveranlagung zur Körperschaftsteuer in Liquidationsfällen - Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis - Unzulässige Klageänderung durch Übergang von Anfechtungsklage zu Verpflichtungsklage im Revisionsverfahren

Aus dem Leitsatz

NV: Durch Anfechtung einer sog. Zwischenveranlagung (§ 11 Abs. 1 Satz 2 KStG) im laufenden Abwicklungsverfahren kann nicht mit Erfolg geltend gemacht werden, bei der Steuerberechnung sei der (im Streitfall: niedrigere) Steuersatz anzuwenden, der im Zeitpunkt des Abschlusses der Abwicklung maßgebend ist .

Leitsatz

NV: Durch Anfechtung einer sog. Zwischenveranlagung (§ 11 Abs. 1 Satz 2 KStG) im laufenden Abwicklungsverfahren kann nicht mit Erfolg geltend gemacht werden, bei der Steuerberechnung sei der (im Streitfall: niedrigere) Steuersatz anzuwenden, der im Zeitpunkt des Abschlusses der Abwicklung maßgebend ist .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG Köln, 27. September 2012, Az: 10 K 2838/11, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

Prüfungsrelevanz

Diese Prüfungsthemen führen die zitierten Vorschriften als zentrale Normen.

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