1. SenatNV

BFH, Urteil vom 27.11.2013 – I R 17/13

vGA: Hinterbliebenenversorgung für den neuen Lebenspartner als nicht erdienbare Neuzusage

Aus dem Leitsatz

NV: Die Zusage einer Versorgungsanwartschaft zugunsten des neuen Lebenspartners des Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH nach dem Tode der bis dahin begünstigten Ehefrau des Geschäftsführers ist eine Neuzusage. Ist der Gesellschafter-Geschäftsführer ein beherrschender und stehen ihm bei Erteilung der Neuzusage bis zum voraussichtlichen Eintritt des…

Leitsatz

NV: Die Zusage einer Versorgungsanwartschaft zugunsten des neuen Lebenspartners des Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH nach dem Tode der bis dahin begünstigten Ehefrau des Geschäftsführers ist eine Neuzusage. Ist der Gesellschafter-Geschäftsführer ein beherrschender und stehen ihm bei Erteilung der Neuzusage bis zum voraussichtlichen Eintritt des Versorgungsfalles weniger als zehn Dienstjahre zur Verfügung, ist die Hinterbliebenenversorgung nicht mehr erdienbar und sind die Zuführungen zu der dafür gebildeten Pensionsrückstellung als verdeckte Gewinnausschüttung zu beurteilen.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Finanzgericht Berlin-Brandenburg, 30. Januar 2013, Az: 12 K 12227/10, Urteil

Zitierte Normen

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    Was versteht man unter dem Maßgeblichkeitsprinzip, und wo wird es durchbrochen?

    Typische Nachfrage: Wie behandeln Sie ein handelsrechtliches Aktivierungs- bzw. Passivierungswahlrecht in der Steuerbilanz?
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    Wie wird eine vGA bei der Einkommensermittlung der Kapitalgesellschaft berücksichtigt?

    Die vGA wird außerhalb der Bilanz nach § 8 Abs. 3 S. 2 KStG hinzugerechnet. Die Steuerbilanz bleibt hinsichtlich des vGA-Aufwands unverändert. Ein zivilrechtlicher Erstattungsanspruch gegen den Gesellschafter ist als Einlageforderung erfolgsneutral zu aktivieren (H 8.5 (II. Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung) KStH); wird der Vorteil zurückgezahlt, liegt grundsätzlich eine Einlage vor (H 8.9 (Rückgewähr einer vGA) KStH).

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    Eine GmbH hat ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer eine unangemessen hohe Tantieme gezahlt und als Lohnaufwand gebucht. Wo wird die verdeckte Gewinnausschüttung korrigiert?

    Nach § 8 Abs. 3 S. 2 KStG mindern verdeckte Gewinnausschüttungen das Einkommen nicht. Der Aufwand bleibt in Handels- und Steuerbilanz; die Korrektur erfolgt außerbilanziell durch Hinzurechnung – deshalb die dritte Spalte der Tabelle.

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    Definieren Sie die verdeckte Gewinnausschüttung und nennen Sie die Prüfungsschritte.

    Typische Nachfrage: Wie wird die vGA bei einer Nutzungsüberlassung an den Gesellschafter bewertet?
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    Grenzen Sie die verdeckte Gewinnausschüttung von der verdeckten Einlage ab.

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