1. SenatNV

BFH, Beschluss vom 13.05.2013 – I E 4/13

Streitwert im Verfahren über die Feststellung eines gewerbesteuerlichen Verlustvortrags

Aus dem Leitsatz

NV: Zur Frage der typisierenden Schätzung der Auswirkungen auf die Gewerbesteuer in den Folgejahren (10 % des streitigen Verlusts) als Streitwert bei einem Streit um die Höhe des vortragsfähigen Gewerbeverlusts.

Leitsatz

NV: Zur Frage der typisierenden Schätzung der Auswirkungen auf die Gewerbesteuer in den Folgejahren (10 % des streitigen Verlusts) als Streitwert bei einem Streit um die Höhe des vortragsfähigen Gewerbeverlusts.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

  • § 52 Abs. 1 GKG
  • § 52 Abs. 3 GKG
  • § 10a GewStGGewerbeverlust
  • § 47 GKG

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    Gewinn (§ 7 GewStG) + Hinzurechnungen (§ 8 GewStG) − Kürzungen (§ 9 GewStG) − Verlust (§ 10a GewStG) → Abrundung 100 € → Freibetrag (§ 11 Abs. 1 GewStG) → × 3,5 % (§ 11 Abs. 2 GewStG) → × Hebesatz (§ 16 GewStG)

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