1. SenatNV

BFH, Beschluss vom 09.12.2014 – I B 48/14

Mündliche Bekanntgabe eines Ablehnungsbescheids

Aus dem Leitsatz

NV: Der mit dem Schriftformerfordernis verbundene Zweck, den Adressaten zuverlässig über den Bescheidinhalt zu unterrichten, wird jedenfalls bei schlichter Ablehnung eines Änderungsantrags auch durch mündliche Bekanntgabe zu Protokoll des Gerichts erfüllt (Bestätigung der ständigen Rechtsprechung) .

Leitsatz

NV: Der mit dem Schriftformerfordernis verbundene Zweck, den Adressaten zuverlässig über den Bescheidinhalt zu unterrichten, wird jedenfalls bei schlichter Ablehnung eines Änderungsantrags auch durch mündliche Bekanntgabe zu Protokoll des Gerichts erfüllt (Bestätigung der ständigen Rechtsprechung) .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG Münster, 25. Februar 2014, Az: 9 K 840/12 K,F, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

Prüfungsrelevanz

Diese Prüfungsthemen führen die zitierten Vorschriften als zentrale Normen.

Weitere Entscheidungen zu § 157 AO

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    Wissensfrage · eigene Seite

    Beschwer bei einer Steuerfestsetzung auf 0 €?

    Grundsätzlich keine Beschwer, weil Besteuerungsgrundlagen nicht selbständig anfechtbar sind (§ 157 Abs. 2 AO; AEAO zu § 350 Nr. 3). Ausnahmen u. a. bei begehrter Steuervergütung und bei Auswirkungen auf die Verlustfeststellung.

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    Grenzen Sie die verdeckte Gewinnausschüttung von der verdeckten Einlage ab.

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    Wissensfrage · eigene Seite

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