1. SenatNV

BFH, Beschluss vom 19.07.2010 – I B 168/09

Verlust der wirtschaftlichen Identität - Keine Divergenz bei bloßer Nichtbeachtung von Urteilsgrundsätzen

Aus dem Leitsatz

1. NV: Das FG kann nur anhand der äußeren Umstände, der Darlegungen und der Belege der Kapitalgesellschaft prüfen, ob ausnahmsweise trotz zeitlichen ein sachlicher Zusammenhang des Anteilseignerwechsels mit der Aufnahme des neuen Geschäftsbetriebes nicht gegeben ist. Wie konkret im Einzelnen die Vorstellungen der beteiligten Personen hinsichtlich des…

Leitsatz

  1. NV: Das FG kann nur anhand der äußeren Umstände, der Darlegungen und der Belege der Kapitalgesellschaft prüfen, ob ausnahmsweise trotz zeitlichen ein sachlicher Zusammenhang des Anteilseignerwechsels mit der Aufnahme des neuen Geschäftsbetriebes nicht gegeben ist. Wie konkret im Einzelnen die Vorstellungen der beteiligten Personen hinsichtlich des künftigen Geschäftsbetriebs zum Zeitpunkt des Anteilseignerwechsels waren, entzieht sich als innere Tatsache der Feststellung des FG (Schlussurteil des FG nach dem BFH-Urteil vom 14. März 2006 I R 8/05) .
  2. NV: Eine Divergenz i.S.d. § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO liegt nicht vor, wenn das FG die Grundsätze eines BFH-Urteils nicht beachtet .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Finanzgericht Berlin-Brandenburg, 15. September 2009, Az: 6 K 1145/06, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

Prüfungsrelevanz

Diese Prüfungsthemen führen die zitierten Vorschriften als zentrale Normen.

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    Wie wird eine vGA bei der Einkommensermittlung der Kapitalgesellschaft berücksichtigt?

    Die vGA wird außerhalb der Bilanz nach § 8 Abs. 3 S. 2 KStG hinzugerechnet. Die Steuerbilanz bleibt hinsichtlich des vGA-Aufwands unverändert. Ein zivilrechtlicher Erstattungsanspruch gegen den Gesellschafter ist als Einlageforderung erfolgsneutral zu aktivieren (H 8.5 (II. Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung) KStH); wird der Vorteil zurückgezahlt, liegt grundsätzlich eine Einlage vor (H 8.9 (Rückgewähr einer vGA) KStH).

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  2. 2
    Klausurfrage · eigene Seite

    Eine GmbH hat ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer eine unangemessen hohe Tantieme gezahlt und als Lohnaufwand gebucht. Wo wird die verdeckte Gewinnausschüttung korrigiert?

    Nach § 8 Abs. 3 S. 2 KStG mindern verdeckte Gewinnausschüttungen das Einkommen nicht. Der Aufwand bleibt in Handels- und Steuerbilanz; die Korrektur erfolgt außerbilanziell durch Hinzurechnung – deshalb die dritte Spalte der Tabelle.

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    Prüferfrage · eigene Seite

    Definieren Sie die verdeckte Gewinnausschüttung und nennen Sie die Prüfungsschritte.

    Typische Nachfrage: Wie wird die vGA bei einer Nutzungsüberlassung an den Gesellschafter bewertet?
  4. 4
    Prüferfrage · eigene Seite

    Grenzen Sie die verdeckte Gewinnausschüttung von der verdeckten Einlage ab.

    Typische Nachfrage: Warum ist ein zinsloses Darlehen des Gesellschafters an die GmbH keine verdeckte Einlage?
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    Wissensfrage · eigene Seite

    BFH-Definition der vGA?

    Vermögensminderung/verhinderte Vermögensmehrung, durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst, mit Auswirkung auf den Unterschiedsbetrag (§ 4 Abs. 1 S. 1 EStG iVm § 8 Abs. 1 KStG), ohne ordnungsgemäßen Gewinnverteilungsbeschluss (R 8.5 Abs. 1 KStR).

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