1. SenatNV

BFH, Beschluss vom 20.06.2011 – I B 108/10

Fortbestand des Verlustabzugs nach Abwärtsverschmelzung (§ 8 Abs. 4 KStG 1996 n.F.)

Aus dem Leitsatz

1. NV: Bei einer sog. Abwärtsverschmelzung bleiben die Verlustabzüge der aufnehmenden Gesellschaft nur unter den Voraussetzungen des § 8 Abs. 4 KStG 1996 n.F. bestehen .

Leitsatz

  1. NV: Bei einer sog. Abwärtsverschmelzung bleiben die Verlustabzüge der aufnehmenden Gesellschaft nur unter den Voraussetzungen des § 8 Abs. 4 KStG 1996 n.F. bestehen .
  2. NV: Bei Prüfung des Tatbestandsmerkmals der Fortführung des Geschäftsbetriebs mit überwiegend neuem Betriebsvermögen gemäß § 8 Abs. 4 Satz 2 KStG 1996 ist in diesem Fall auf den gesamten Geschäftsbetrieb der aufnehmenden Gesellschaft abzustellen. Das gilt auch dann, wenn deren ursprünglicher Geschäftsbetrieb als betriebsorganisatorisch selbständige Einheit fortgeführt wird .
  3. NV: Es muss kein qualifizierter Rechtsanwendungsfehler in Form der groben Missachtung grundlegender Auslegungsprinzipien vorliegen, wenn das FG das Bindewort "und" in einer Vertragsklausel nicht im kumulativen, sondern im alternativen Sinne, d.h. ein "oder" auslegt .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Finanzgericht Berlin-Brandenburg, 1. Juni 2010, Az: 8 K 82/03 C, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

Prüfungsrelevanz

Diese Prüfungsthemen führen die zitierten Vorschriften als zentrale Normen.

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    Wie wird eine vGA bei der Einkommensermittlung der Kapitalgesellschaft berücksichtigt?

    Die vGA wird außerhalb der Bilanz nach § 8 Abs. 3 S. 2 KStG hinzugerechnet. Die Steuerbilanz bleibt hinsichtlich des vGA-Aufwands unverändert. Ein zivilrechtlicher Erstattungsanspruch gegen den Gesellschafter ist als Einlageforderung erfolgsneutral zu aktivieren (H 8.5 (II. Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung) KStH); wird der Vorteil zurückgezahlt, liegt grundsätzlich eine Einlage vor (H 8.9 (Rückgewähr einer vGA) KStH).

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    Eine GmbH hat ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer eine unangemessen hohe Tantieme gezahlt und als Lohnaufwand gebucht. Wo wird die verdeckte Gewinnausschüttung korrigiert?

    Nach § 8 Abs. 3 S. 2 KStG mindern verdeckte Gewinnausschüttungen das Einkommen nicht. Der Aufwand bleibt in Handels- und Steuerbilanz; die Korrektur erfolgt außerbilanziell durch Hinzurechnung – deshalb die dritte Spalte der Tabelle.

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    Definieren Sie die verdeckte Gewinnausschüttung und nennen Sie die Prüfungsschritte.

    Typische Nachfrage: Wie wird die vGA bei einer Nutzungsüberlassung an den Gesellschafter bewertet?
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    Prüferfrage · eigene Seite

    Grenzen Sie die verdeckte Gewinnausschüttung von der verdeckten Einlage ab.

    Typische Nachfrage: Warum ist ein zinsloses Darlehen des Gesellschafters an die GmbH keine verdeckte Einlage?
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    Wissensfrage · eigene Seite

    BFH-Definition der vGA?

    Vermögensminderung/verhinderte Vermögensmehrung, durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst, mit Auswirkung auf den Unterschiedsbetrag (§ 4 Abs. 1 S. 1 EStG iVm § 8 Abs. 1 KStG), ohne ordnungsgemäßen Gewinnverteilungsbeschluss (R 8.5 Abs. 1 KStR).

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