§ 25 UmwStGEntsprechende Anwendung des Sechsten Teils
In den Fällen des Formwechsels einer Personengesellschaft in eine Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft im Sinne des § 190 des Umwandlungsgesetzes vom 28. Oktober 1994 (BGBl. I S. 3210, 1995 I S. 428), das zuletzt durch Artikel 10 des Gesetzes vom 9. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3214) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung oder auf Grund vergleichbarer ausländischer Vorgänge gelten §§ 20 bis 23 entsprechend. § 9 Satz 2 und 3 ist entsprechend anzuwenden.
Amtlicher Wortlaut nach gesetze-im-internet.de (amtliches Werk, § 5 UrhG), Zuletzt geändert durch Art. 13 G v. 2.12.2024 I Nr. 387. Abgerufen am 13.10.2026. Keine Rechtsberatung.
Rechtsprechung des BFH zu § 25 UmwStG
6 Entscheidungen des Bundesfinanzhofs seit 2010 zitieren die Vorschrift. Amtlich veröffentlichte Entscheidungen zuerst.
- BFH, Urteil vom 27.10.2021, I R 39/19BStBl/amtlich
Im Rahmen einer normspezifischen Auslegung der Begriffe "Überführung" bzw. "Übertragung" in § 9 Nr. 1 Satz 5 Nr. 2 GewStG sind die Wertungen des § 4 Abs. 2 Satz 3 UmwStG 2006 einzubeziehen. Liegen die Voraussetzungen des § 4 Abs. 2 Satz 3 UmwStG 2006 vor, ist…
- BFH, Urteil vom 15.07.2021, IV R 36/18BStBl/amtlich
1. Unter einem "Anteil" i.S. des § 6 Abs. 5 Sätze 5 und 6 EStG ist die (unmittelbare oder mittelbare) vermögensmäßige Beteiligung eines Körperschaftsteuersubjekts an einem zuvor nach § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG übertragenen Wirtschaftsgut und damit an den darin…
- BFH, Urteil vom 10.09.2015, IV R 49/14BStBl/amtlich
§ 3 UmwStG 1995 gewährt der übertragenden Körperschaft neben einem Bewertungswahlrecht auch das Recht, in ihrer Schlussbilanz selbst geschaffene immaterielle Wirtschaftsgüter anzusetzen (entgegen BMF-Schreiben vom 25. März 1998, BStBl I 1998, 268, Tz. 03.03.…
- BFH, Urteil vom 21.02.2022, I R 13/19NV
1. NV: Ein nach einem Formwechsel einer Personen- in eine Kapitalgesellschaft an die Übernehmerin gerichteter Körperschaftsteuerbescheid ist wegen fehlender gesetzlicher Anordnung i.S. des § 179 Abs. 1 AO kein Grundlagenbescheid mit Bindungswirkung für einen…
- BFH, Urteil vom 25.11.2014, I R 78/12NV
1. NV: § 37 Abs. 3 Satz 3 KStG 1999 i.d.F. UntStFG ordnet eine Festsetzung eines Körperschaftsteuererhöhungsbetrags im "Fall des § 4 des Umwandlungssteuergesetzes" an; mit der Bezugnahme auf § 4 UmwStG 1995 werden auch die Fälle erfasst, in denen § 4 UmwStG…
- BFH, Beschluss vom 08.06.2011, I B 15/11NV
NV: Die Frage, ob der in § 25 Satz 1 UmwStG 1995 für Fälle des Formwechsels einer Personengesellschaft in eine Kapitalgesellschaft enthaltene Verweis auf den achten Teil des Umwandlungssteuergesetzes eine Rechtsgrund- oder Rechtsfolgenverweisung darstellt…
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