§ 63 FGOVerfahren im ersten Rechtszug
(1) Die Klage ist gegen die Behörde zu richten,
1. die den ursprünglichen Verwaltungsakt erlassen oder
2. die den beantragten Verwaltungsakt oder die andere Leistung unterlassen oder abgelehnt hat oder
3. der gegenüber die Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses oder der Nichtigkeit eines Verwaltungsakts begehrt wird.
(2) Ist vor Erlass der Entscheidung über den Einspruch eine andere als die ursprünglich zuständige Behörde für den Steuerfall örtlich zuständig geworden, so ist die Klage zu richten
1. gegen die Behörde, welche die Einspruchsentscheidung erlassen hat,
2. wenn über den Einspruch ohne Mitteilung eines zureichenden Grundes in angemessener Frist sachlich nicht entschieden worden ist (§ 46), gegen die Behörde, die im Zeitpunkt der Klageerhebung für den Steuerfall örtlich zuständig ist.
(3) Hat eine Behörde, die auf Grund gesetzlicher Vorschrift berechtigt ist, für die zuständige Behörde zu handeln, den ursprünglichen Verwaltungsakt erlassen oder den beantragten Verwaltungsakt oder die andere Leistung unterlassen oder abgelehnt, so ist die Klage gegen die zuständige Behörde zu richten.
Amtlicher Wortlaut nach gesetze-im-internet.de (amtliches Werk, § 5 UrhG), Neugefasst durch Bek. v. 28.3.2001 I 442, 2262. Abgerufen am 13.10.2026. Keine Rechtsberatung.
Rechtsprechung des BFH zu § 63 FGO
29 Entscheidungen des Bundesfinanzhofs seit 2010 zitieren die Vorschrift. Amtlich veröffentlichte Entscheidungen zuerst.
- BFH, Urteil vom 19.01.2023, III R 2/22BStBl/amtlich
1. Wird ein Erlassantrag von einer sachlich unzuständigen Behörde abgelehnt, ist die Klage auch dann gemäß § 63 Abs. 1 Nr. 2 FGO gegen diese Ausgangsbehörde zu richten, wenn die Einspruchsentscheidung von der für die Ausgangsentscheidung sachlich und örtlich…
- BFH, Urteil vom 13.12.2022, VIII R 33/20BStBl/amtlich
Ein nach einem gesetzlichen Beteiligtenwechsel gegen den falschen Beklagten ergangenes Urteil des FG ist auf die Revision des falschen Beklagten hin aufzuheben. Der Rechtsstreit ist in einem solchen Fall an das FG zurückzuverweisen, wenn der richtige Beklagte…
- BFH, Urteil vom 25.02.2021, III R 36/19BStBl/amtlich
1. § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 11 Satz 4 FVG räumt dem Vorstand der Bundesagentur für Arbeit nur die Befugnis ein, innerhalb seines Zuständigkeitsbereichs die Entscheidung über den Anspruch auf Kindergeld für bestimmte Bezirke oder Gruppen von Berechtigten…
- BFH, Urteil vom 18.09.2018, XI R 30/16BStBl/amtlich
Wird ein bisher bedingt verzinstes Darlehen ohne Bedingungseintritt in ein die Restlaufzeit umfassendes unbedingt verzinstes Darlehen mit einem Zinssatz, der dem effektiven Zinssatz eines bei einer Landesbank refinanzierten Darlehens entspricht, umgewandelt…
- BFH, Urteil vom 22.02.2018, VI R 17/16BStBl/amtlich
1. Gutschriften auf einem Wertguthabenkonto zur Finanzierung eines vorzeitigen Ruhestands sind kein gegenwärtig zufließender Arbeitslohn . 2. Dies gilt auch für Gutschriften auf dem Wertguthabenkonto eines Fremd-Geschäftsführers einer GmbH (entgegen…
- BFH, Urteil vom 17.08.2017, IV R 3/14BStBl/amtlich
1. Ob die Voraussetzungen für die Wahl der Tonnagebesteuerung vorgelegen haben, ist für die Feststellung des Unterschiedsbetrags nach § 5a Abs. 4 EStG ohne Bedeutung, wenn für das Folgejahr erstmals ein Bescheid über die gesonderte und einheitliche…
- BFH, Urteil vom 18.09.2014, VI R 80/13BStBl/amtlich
Erlässt das Finanzamt vor Ablauf der Einspruchsfrist eine (Teil)Einspruchsentscheidung, ist ein nochmaliger Einspruch gegen die Steuerfestsetzung nicht statthaft, auch wenn er innerhalb der noch währenden Einspruchsfrist (§ 355 Abs. 1 AO) eingelegt worden ist…
- BFH, Beschluss vom 18.06.2026, VII B 110/25NV
1. NV: Zwischen Klagebegehren und Klageantrag ist zu unterscheiden. Das Gericht hat das im Klageantrag und im gesamten Parteivorbringen zum Ausdruck kommende (wirkliche) Klagebegehren zu ermitteln. Wesentlich ist der geäußerte Parteiwille, wie er sich aus der…
- BFH, Urteil vom 24.07.2025, III R 4/24NV
NV: Die für die Zulässigkeit der Revision erforderliche materielle Beschwer der beklagten Behörde kann gegeben sein, wenn das Finanzgericht annimmt, der Behörde fehle die passive Prozessführungsbefugnis, und deshalb durch Prozess- statt durch Sachurteil…
- BFH, Urteil vom 10.07.2025, III R 24/24NV
NV: Ist die Ausgangsbehörde beim Erlass des ursprünglichen Bescheids unzutreffend von ihrer örtlichen Zuständigkeit ausgegangen, hat dann jedoch die örtlich zuständige Behörde die Einspruchsentscheidung erlassen, ist diese und nicht die Ausgangsbehörde passiv…
- BFH, Urteil vom 21.05.2025, III R 30/24NV
1. NV: Ist nach einem Zuständigkeitswechsel ein Kindergeldbescheid (Ausgangsbescheid) noch von der inzwischen örtlich unzuständigen Familienkasse, die Einspruchsentscheidung dann aber von der nunmehr örtlich zuständigen Familienkasse erlassen worden, ist die…
- BFH, Urteil vom 26.10.2023, III R 16/22NV
NV: Es ist nicht zu beanstanden, wenn das Finanzgericht in einem den Erlass einer Kindergeldrückforderung betreffenden Verfahren das besondere Rechtsschutzbedürfnis für die isolierte Anfechtung der Einspruchsentscheidung der zuständigen Familienkasse bejaht…
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