§ 365 AOAnwendung von Verfahrensvorschriften
(1) Für das Verfahren über den Einspruch gelten im Übrigen die Vorschriften sinngemäß, die für den Erlass des angefochtenen oder des begehrten Verwaltungsakts gelten.
(2) In den Fällen des § 93 Absatz 5, des § 96 Absatz 7 Satz 2 und der §§ 98 bis 100 ist den Beteiligten und ihren Bevollmächtigten und Beiständen (§ 80) Gelegenheit zu geben, an der Beweisaufnahme teilzunehmen.
(3) Wird der angefochtene Verwaltungsakt geändert oder ersetzt, so wird der neue Verwaltungsakt Gegenstand des Einspruchsverfahrens. Satz 1 gilt entsprechend, wenn
1. ein Verwaltungsakt nach § 129 berichtigt wird oder
2. ein Verwaltungsakt an die Stelle eines angefochtenen unwirksamen Verwaltungsakts tritt.
Amtlicher Wortlaut nach gesetze-im-internet.de (amtliches Werk, § 5 UrhG), Neugefasst durch Bek. v. 23.1.2025 I Nr. 24. Abgerufen am 13.10.2026. Keine Rechtsberatung.
Verwaltungsanweisungen zu § 365 AO
Wie die Finanzverwaltung die Vorschrift auslegt – Richtlinien, Hinweise und Anwendungserlasse. Für die Gerichte nicht bindend, in der Prüfung aber der übliche Maßstab.
Rechtsprechung des BFH zu § 365 AO
18 Entscheidungen des Bundesfinanzhofs seit 2010 zitieren die Vorschrift. Amtlich veröffentlichte Entscheidungen zuerst.
- BFH, Urteil vom 13.12.2022, VIII R 33/20BStBl/amtlich
Ein nach einem gesetzlichen Beteiligtenwechsel gegen den falschen Beklagten ergangenes Urteil des FG ist auf die Revision des falschen Beklagten hin aufzuheben. Der Rechtsstreit ist in einem solchen Fall an das FG zurückzuverweisen, wenn der richtige Beklagte…
- BFH, Urteil vom 17.11.2022, V R 23/20BStBl/amtlich
1. Die Umsatzsteuerfreiheit von Privatkliniken nach § 4 Nr. 16 Buchst. b UStG a.F. i.V.m.§ 67 Abs. 2 AO erforderte im Jahr 2006 keine Vorauskalkulation der Selbstkosten (Anschluss an BFH-Urteil vom 23.01.2019 - XI R 15/16, BFHE 263, 543). 2. Die durch das…
- BFH, Urteil vom 17.03.2022, XI R 39/19BStBl/amtlich
1. Mit der Abgabe übereinstimmender Erledigungserklärungen im Finanzprozess wird das Verfahren abgeschlossen und erwächst der betreffende Steuerbescheid in Bestandskraft. 2. Das Revisionsgericht hat in eigener Zuständigkeit zu prüfen, welchen Inhalt ein…
- BFH, Urteil vom 11.02.2021, VI R 50/18BStBl/amtlich
Der Ansatz der pauschalen Kilometersätze nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4a Satz 2 EStG anstelle der tatsächlichen Aufwendungen gemäß § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4a Satz 1 EStG für sonstige berufliche Fahrten kommt nicht in Betracht, wenn der Steuerpflichtige ein…
- BFH, Beschluss vom 16.10.2019, X B 99/19BStBl/amtlich
1. Entscheidet der abgelehnte Richter unter Verstoß gegen § 45 Abs. 1 ZPO selbst anstelle seines Vertreters über einen zulässigen Ablehnungsantrag, schlägt dieser Verstoß gegen den Anspruch auf den gesetzlichen Richter auf die Endentscheidung durch, ohne dass…
- BFH, Beschluss vom 06.07.2016, XI B 36/16BStBl/amtlich
Eine Rechtsbehelfsbelehrung in einem Bescheid, wonach der Bescheid mit dem Einspruch angefochten werden kann, wird nicht dadurch unrichtig i.S. von § 356 Abs. 2 Satz 1 AO, wenn es anschließend weiter heißt: "Ein Einspruch ist jedoch ausgeschlossen, soweit…
- BFH, Urteil vom 03.11.2011, V R 32/10BStBl/amtlich
1. Wird eine Umsatzsteuer-Jahreserklärung, die gemäß § 168 Satz 1 AO als Steuerfestsetzung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung wirkt, während eines Einspruchsverfahrens gegen die abgelehnte Änderung der Herabsetzung eines Umsatzsteuer-Vorauszahlungsbescheids…
- BFH, Beschluss vom 16.06.2011, IV B 120/10BStBl/amtlich
Es ist nicht ernstlich zweifelhaft, dass ein Verzögerungsgeld auch verhängt werden kann, wenn ein Steuerpflichtiger einer Aufforderung des Finanzamts zur Erteilung von Auskünften oder zur Vorlage von Unterlagen im Rahmen einer Außenprüfung nicht fristgerecht…
- BFH, Beschluss vom 29.10.2025, X B 31, 32/25, X B 31/25, X B 32/25NV
1. NV: Ein Urteil ist (teilweise) nicht mit Gründen versehen, wenn das Finanzgericht einen selbständigen Anspruch oder ein selbständiges Angriffs- oder Verteidigungsmittel mit Stillschweigen übergeht oder einen bestimmten Sachverhaltskomplex überhaupt nicht…
- BFH, Urteil vom 11.10.2023, II R 16/21NV
1. NV: Bei der Bestimmung des Einspruchsführers ist das tatsächliche Vorbringen im Verlauf des Einspruchsverfahrens zu berücksichtigen. Die Berichtigung der Bezeichnung des Einspruchsführers ist zulässig, wenn sie mit dem Gesamtrechtsnachfolger als…
- BFH, Beschluss vom 28.07.2016, X B 205/15NV
1. NV: Die Zurückverweisung analog § 127 FGO ist im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren nicht geboten, wenn der während des Beschwerdeverfahrens bekanntgegebene Änderungsbescheid weder verbösernd wirkt noch diese Entscheidung streitig ist . 2. NV: Verwirft das…
- BFH, Beschluss vom 27.07.2016, VII B 107/15NV
1. NV: Der Untätigkeitseinspruch erledigt sich mit der diesbezüglichen Entscheidung der Behörde unabhängig davon, ob dem Antrag des Steuerpflichtigen stattgegeben wird und der begehrte Verwaltungsakt erlassen oder dessen Erlass abgelehnt wird. 2. NV: Wird der…
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