BFH, Urteil vom 03.11.2011 – V R 32/10
Aus dem Leitsatz
1. Wird eine Umsatzsteuer-Jahreserklärung, die gemäß § 168 Satz 1 AO als Steuerfestsetzung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung wirkt, während eines Einspruchsverfahrens gegen die abgelehnte Änderung der Herabsetzung eines Umsatzsteuer-Vorauszahlungsbescheids abgegeben, wird gemäß § 365 Abs. 3 AO der Umsatzsteuer-Jahresbescheid zum Gegenstand des…
Leitsatz
- Wird eine Umsatzsteuer-Jahreserklärung, die gemäß § 168 Satz 1 AO als Steuerfestsetzung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung wirkt, während eines Einspruchsverfahrens gegen die abgelehnte Änderung der Herabsetzung eines Umsatzsteuer-Vorauszahlungsbescheids abgegeben, wird gemäß § 365 Abs. 3 AO der Umsatzsteuer-Jahresbescheid zum Gegenstand des Einspruchsverfahrens.
- "Wirtschaftsgut" i.S. des § 15a Abs. 1 und 2 UStG und des § 44 Abs. 1 UStDV ist bei Mastschweinen (Ferkeln), die für das Unternehmen bezogen worden sind, das einzelne Ferkel.
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend Niedersächsisches Finanzgericht, 19. August 2010, Az: 16 K 152/10, Urteil
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
- § 168 S. 1 AOWirkung einer Steueranmeldung
- § 365 Abs. 3 AOAnwendung von Verfahrensvorschriften
- § 90 BGBBegriff der Sache
- § 90a BGBTiere
- § 15a Abs. 1 UStGBerichtigung des Vorsteuerabzugs
- § 15a Abs. 2 UStGBerichtigung des Vorsteuerabzugs
- § 15a Abs. 11 Nr. 1 UStGBerichtigung des Vorsteuerabzugs
- § 44 Abs. 1 UStDVVereinfachungen bei der Berichtigung des Vorsteuerabzugs
Prüfungsrelevanz
Diese Prüfungsthemen führen die zitierten Vorschriften als zentrale Normen.
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Vorsteuer bei teilweise privat genutzten Grundstücken?
Nur, soweit sie auf die unternehmerische Nutzung entfällt (§ 15 Abs. 1b UStG); Änderungen über § 15a UStG.
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Vorsteuerberichtigung nach § 15a UStG: Mehrbeträge = Betriebseinnahmen, Minderbeträge = Betriebsausgaben; AK/HK bleiben unberührt (§ 9b Abs. 2 EStG).
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