Wissensfrage · Einkommensteuer

Wo ist die Abfärbung geregelt, und gilt sie auch bei Verlusten?

Wissensfrage zu Mitunternehmerschaft & Sonderbetriebsvermögen (Einkommensteuer). Erst selbst antworten – dann aufdecken.
Challenge

Ihre Antwort? Diese und 4 weitere Fragen

Zum Thema Mitunternehmerschaft & Sonderbetriebsvermögen. Erst selbst antworten – dann aufdecken und ehrlich bewerten.

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    Wissensfrage

    Wo ist die Abfärbung geregelt, und gilt sie auch bei Verlusten?

    § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG; nach S. 2 unabhängig davon, ob ein Gewinn oder Verlust erzielt wird bzw. die Beteiligungseinkünfte positiv oder negativ sind.

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    Klausurfrage · eigene Seite

    Kommanditist B hat zur Finanzierung seiner Kommanditeinlage ein Bankdarlehen aufgenommen. Wie ist das Darlehen steuerlich zu behandeln?

    Das Darlehen dient unmittelbar der Begründung der Beteiligung und ist daher negatives Sonderbetriebsvermögen II; entscheidend ist die wirtschaftliche Veranlassung (BFH, Beschluss vom 29.09.2011, IV B 55/10). Die Zinsen mindern als Sonderbetriebsausgaben den Gewinnanteil des B (2. Stufe der Gewinnermittlung). Schuldner ist B, nicht die KG.

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  3. 3
    Klausurfrage · eigene Seite

    Kommanditist K (Beteiligung 10 %) ist bei der K-KG als Prokurist angestellt und erhält ein Jahresgehalt von 50.000 €. Wie ist das Gehalt bei K steuerlich einzuordnen?

    Vergütungen für eine Tätigkeit im Dienst der Gesellschaft sind nach § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 S. 1 Halbsatz 2 EStG Sondervergütungen – unabhängig von der Beteiligungshöhe und davon, dass ein Arbeitsvertrag geschlossen wurde. Sie gehören zu den gewerblichen Einkünften und unterliegen damit auch der Gewerbesteuer.

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    Wissensfrage · eigene Seite

    Was ist Sonderbetriebsvermögen II?

    WG, die unmittelbar der Beteiligung des Mitunternehmers dienen – z. B. Anteile an der Komplementär-GmbH (R 4.2 Abs. 2 EStR); negativ: Darlehen zur Finanzierung des Anteils (BFH, Beschluss vom 29.09.2011, IV B 55/10).

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    Wissensfrage · eigene Seite

    Wie wird der Gesamtgewinn einer Mitunternehmerschaft ermittelt?

    Empfehlung: 1. Stufe: Steuerbilanzgewinn der Gesellschaft ± Ergänzungsbilanzen → Gewinnverteilungsschlüssel; 2. Stufe: Sonderbilanzen (Sondervergütungen, Sonder-BE, Sonder-BA) → jeweiliger Gesellschafter. Diese Trennung ordnet die Bestandteile nach § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG zu.

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Die Normen dazu

Die Vorschriften, die in Frage und Antwort zitiert werden – im amtlichen Wortlaut (Auszug).

§ 15 EStG – Einkünfte aus Gewerbebetrieb

Einkommensteuergesetz

[…]

(3) Als Gewerbebetrieb gilt in vollem Umfang die mit Einkünfteerzielungsabsicht unternommene Tätigkeit

1. einer offenen Handelsgesellschaft, einer Kommanditgesellschaft oder einer anderen Personengesellschaft, wenn die Gesellschaft auch eine Tätigkeit im Sinne des Absatzes 1 Satz 1 Nummer 1 ausübt oder gewerbliche Einkünfte im Sinne des Absatzes 1 Satz 1 Nummer 2 bezieht. ²Dies gilt unabhängig davon, ob aus der Tätigkeit im Sinne des Absatzes 1 Satz 1 Nummer 1 ein Gewinn […]

Vollständiger Wortlaut von § 15 EStG

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