Wissensfrage · Einkommensteuer

Wie hoch ist die Freigrenze bei privaten Veräußerungsgeschäften ab VZ 2024?

Wissensfrage zu Private Veräußerungsgeschäfte (Einkommensteuer). Erst selbst antworten – dann aufdecken.
Challenge

Ihre Antwort? Diese und 4 weitere Fragen

Zum Thema Private Veräußerungsgeschäfte. Erst selbst antworten – dann aufdecken und ehrlich bewerten.

  1. 1
    Wissensfrage

    Wie hoch ist die Freigrenze bei privaten Veräußerungsgeschäften ab VZ 2024?

    Gesamtgewinn weniger als 1.000 € im Kalenderjahr (§ 23 Abs. 3 S. 5 EStG); bis VZ 2023: weniger als 600 €. Freigrenze, kein Freibetrag.

  2. 2
    Klausurfrage · eigene Seite

    E erwarb 2021 eine Eigentumswohnung, die bis November 2024 vermietet war. Ab 15.12.2024 bewohnt E sie selbst und veräußert sie mit Vertrag vom 20.2.2026. Wie ist die Veräußerung zu beurteilen?

    Nach § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 3 Alt. 2 EStG genügt die Eigennutzung im Veräußerungsjahr (2026) und in den beiden Vorjahren (2025, 2024). Ein zusammenhängender Zeitraum über drei Kalenderjahre reicht aus; die Jahre 2024 und 2026 müssen nicht voll ausgefüllt sein (BFH, Urteil vom 27.06.2017, IX R 37/16). Eine zeitanteilige Aufteilung sieht § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 3 EStG nicht vor.

    Erst antworten, dann Begründung sehen
  3. 3
    Klausurfrage · eigene Seite

    V veräußert ein vermietetes Grundstück innerhalb der Zehnjahresfrist. Um welche Beträge mindern sich die Anschaffungskosten nach § 23 Abs. 3 S. 4 EStG?

    Gekürzt werden nur tatsächlich abgezogene Absetzungen (AfA, erhöhte Absetzungen, Sonderabschreibungen) bei den Überschusseinkünften. Fiktive AfA mindert die AK nicht (§ 23 Abs. 3 S. 4 EStG). Sonstige Werbungskosten (Zinsen, Erhaltungsaufwand) mindern die AK nicht; auf Grund und Boden entfällt keine AfA (§ 7 Abs. 4 EStG).

    Erst antworten, dann Begründung sehen
  4. 4
    Wissensfrage · eigene Seite

    Ausnahme für eigene Wohnzwecke – Norm und Alternativen?

    § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 3 EStG:

    1. ausschließlich eigene Wohnzwecke seit Anschaffung/Fertigstellung oder
    2. eigene Wohnzwecke im Veräußerungsjahr und in den beiden vorangegangenen Jahren
  5. 5
    Wissensfrage · eigene Seite

    Formel für den Veräußerungsgewinn nach § 23 Abs. 3 EStG?

    Veräußerungspreis − (AK/HK − abgezogene AfA, erhöhte Absetzungen, Sonder-AfA) − Werbungskosten (§ 23 Abs. 3 S. 1 EStG und § 23 Abs. 3 S. 4 EStG)

Beantworten Sie jede Frage zuerst selbst – dann sehen Sie die Lösung.Lernplan mit allen Themen anlegen →

Die Normen dazu

Die Vorschriften, die in Frage und Antwort zitiert werden – im amtlichen Wortlaut (Auszug).

§ 23 EStG – Private Veräußerungsgeschäfte

Einkommensteuergesetz

[…]

(3) ¹Gewinn oder Verlust aus Veräußerungsgeschäften nach Absatz 1 ist der Unterschied zwischen Veräußerungspreis einerseits und den Anschaffungs- oder Herstellungskosten und den Werbungskosten andererseits. ²In den Fällen des Absatzes 1 Satz 5 Nummer 1 tritt an die Stelle des Veräußerungspreises der für den Zeitpunkt der Einlage nach § 6 Absatz 1 Nummer 5 angesetzte Wert, in den Fällen des Absatzes 1 Satz 5 Nummer 2 der gemeine Wert. ³In den Fällen des Absatzes 1 Satz 2 […]

Vollständiger Wortlaut von § 23 EStG

Das ganze Thema lernen

Weitere Fragen zu Private Veräußerungsgeschäfte

Private Veräußerungsgeschäfte: Würden Sie den Klausurfall lösen?

Die Prüfung fragt nicht, ob Sie eine Norm kennen, sondern ob Sie sie unter Zeitdruck anwenden. Trainieren Sie genau das – jeden Tag ein Stück, bis es sitzt.

  • Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
  • Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
  • Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche
Jetzt starten Monatlich kündbar · ab 49,99 € pro Monat