Ausnahme für eigene Wohnzwecke – Norm und Alternativen?
Ihre Antwort? Diese und 4 weitere Fragen
Zum Thema Private Veräußerungsgeschäfte. Erst selbst antworten – dann aufdecken und ehrlich bewerten.
- 1Wissensfrage
Ausnahme für eigene Wohnzwecke – Norm und Alternativen?
§ 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 3 EStG:
- ausschließlich eigene Wohnzwecke seit Anschaffung/Fertigstellung oder
- eigene Wohnzwecke im Veräußerungsjahr und in den beiden vorangegangenen Jahren
- 2Klausurfrage · eigene Seite
S erwirbt ein Mietshaus mit notariellem Vertrag vom 10.5.2016 (Übergang von Nutzen und Lasten am 1.7.2016) und veräußert es mit notariellem Vertrag vom 1.6.2026 (Übergang am 1.7.2026). Wie ist die Veräußerung zu beurteilen?
Für Anschaffung und Veräußerung ist jeweils der Abschluss des obligatorischen Vertrags maßgeblich (H 23 (Veräußerungsfrist) EStH). Die Frist begann am 10.5.2016 und endete mit Ablauf des 10.5.2026; der Verkaufsvertrag vom 1.6.2026 liegt außerhalb. Übergang von Nutzen und Lasten und Grundbucheintragung sind unerheblich. Die Vermietung nimmt das Grundstück nicht vom Tatbestand des § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG aus.
Erst antworten, dann Begründung sehen - 3Klausurfrage · eigene Seite
Ein lediger Steuerpflichtiger erzielt 2026 aus privaten Veräußerungsgeschäften einen Gesamtgewinn von genau 1.000 €. Welche Folge ergibt sich?
§ 23 Abs. 3 S. 5 EStG stellt Gewinne nur frei, wenn der Gesamtgewinn weniger als 1.000 € beträgt. Bei genau 1.000 € ist die Freigrenze erreicht; als Freigrenze (nicht Freibetrag) erfasst sie dann den gesamten Gewinn (§ 23 Abs. 3 S. 5 EStG). Die 600 €-Grenze galt nur bis VZ 2023.
Erst antworten, dann Begründung sehen - 4Wissensfrage · eigene Seite
Wie hoch ist die Freigrenze bei privaten Veräußerungsgeschäften ab VZ 2024?
Gesamtgewinn weniger als 1.000 € im Kalenderjahr (§ 23 Abs. 3 S. 5 EStG); bis VZ 2023: weniger als 600 €. Freigrenze, kein Freibetrag.
- 5Wissensfrage · eigene Seite
Formel für den Veräußerungsgewinn nach § 23 Abs. 3 EStG?
Veräußerungspreis − (AK/HK − abgezogene AfA, erhöhte Absetzungen, Sonder-AfA) − Werbungskosten (§ 23 Abs. 3 S. 1 EStG und § 23 Abs. 3 S. 4 EStG)
Die Normen dazu
Die Vorschriften, die in Frage und Antwort zitiert werden – im amtlichen Wortlaut (Auszug).
§ 23 EStG – Private Veräußerungsgeschäfte
(1) ¹Private Veräußerungsgeschäfte (§ 22 Nummer 2) sind
1. Veräußerungsgeschäfte bei Grundstücken und Rechten, die den Vorschriften des bürgerlichen Rechts über Grundstücke unterliegen (z. B. Erbbaurecht, Mineralgewinnungsrecht), bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als zehn Jahre beträgt. ²Gebäude und Außenanlagen sind einzubeziehen, soweit sie innerhalb dieses Zeitraums errichtet, ausgebaut oder erweitert werden; dies gilt entsprechend für […]
Das ganze Thema lernen
Weitere Fragen zu Private Veräußerungsgeschäfte
- E erwarb 2021 eine Eigentumswohnung, die bis November 2024 vermietet war. Ab 15.12.2024 bewohnt E sie selbst und veräußert sie mit Vertrag vom …Klausurfrage
- V veräußert ein vermietetes Grundstück innerhalb der Zehnjahresfrist. Um welche Beträge mindern sich die Anschaffungskosten nach § 23 Abs. 3 S. 4 …Klausurfrage
- Welche Zeitpunkte sind für die Berechnung der Frist nach § 23 EStG maßgeblich, und wie wird die Frist berechnet?Prüferfrage
- Erläutern Sie die Ausnahme für eigene Wohnzwecke nach § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 3 EStG.Prüferfrage
- Wie ermitteln Sie den Gewinn aus einem privaten Veräußerungsgeschäft bei einer vermieteten Immobilie?Prüferfrage
- Was unterscheidet die Freigrenze des § 23 Abs. 3 S. 5 EStG von einem Freibetrag, und wie werden Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften …Prüferfrage
- Wo sind private Veräußerungsgeschäfte als Einkunftsart geregelt?Wissensfrage
- Welche Fristen gelten nach § 23 Abs. 1 S. 1 EStG?Wissensfrage
Private Veräußerungsgeschäfte: Würden Sie den Klausurfall lösen?
Die Prüfung fragt nicht, ob Sie eine Norm kennen, sondern ob Sie sie unter Zeitdruck anwenden. Trainieren Sie genau das – jeden Tag ein Stück, bis es sitzt.
- Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
- Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
- Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche