Wann ist eine Tatsache „nachträglich bekannt“?
Ihre Antwort? Diese und 4 weitere Fragen
Zum Thema Änderung wegen neuer Tatsachen. Erst selbst antworten – dann aufdecken und ehrlich bewerten.
- 1Wissensfrage
Wann ist eine Tatsache „nachträglich bekannt“?
Wenn ein zuständiger Bediensteter sie erst nach Abschluss der Willensbildung erfährt (AEAO zu § 173 Nr. 2.1). Aktenkundiges Wissen bleibt bei Bearbeiterwechsel bekannt (AEAO zu § 173 Nr. 2.3.4).
- 2Klausurfrage · eigene Seite
Für die ESt 2022 fand eine Außenprüfung statt; der aufgrund der Prüfung geänderte Bescheid ist bestandskräftig. Später erfährt das FA von nicht erklärten Einnahmen 2022. Wann ist eine Änderung nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO möglich?
§ 173 Abs. 2 AO sperrt Änderungen nach § 173 Abs. 1 AO bei Bescheiden, die aufgrund einer Außenprüfung ergangen sind – unabhängig davon, ob der Punkt geprüft wurde (AEAO zu § 173 Nr. 8.2.2). Ausnahme: Steuerhinterziehung oder leichtfertige Steuerverkürzung (§ 173 Abs. 2 AO).
Erst antworten, dann Begründung sehen - 3Klausurfrage · eigene Seite
Welcher der folgenden Umstände ist keine Tatsache im Sinne des § 173 Abs. 1 AO?
Tatsache ist alles, was Merkmal eines gesetzlichen Tatbestands sein kann – auch innere Tatsachen wie die Gewinnerzielungsabsicht (AEAO zu § 173 Nr. 1.1). Die Einordnung von Aufwendungen als Werbungskosten ist dagegen eine rechtliche Würdigung und damit keine Tatsache (AEAO zu § 173 Nr. 1.1.2).
Erst antworten, dann Begründung sehen - 4Wissensfrage · eigene Seite
Änderung bei nachträglich bekannten Tatsachen, die zu einer höheren Steuer führen?
§ 173 Abs. 1 Nr. 1 AO – unabhängig vom Verschulden.
- 5Wissensfrage · eigene Seite
Änderung zugunsten wegen neuer Tatsachen – Voraussetzung?
§ 173 Abs. 1 Nr. 2 AO: kein grobes Verschulden des Steuerpflichtigen (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit; AEAO zu § 173 Nr. 5.1), es sei denn Zusammenhang nach Nr. 2 S. 2.
Das ganze Thema lernen
Weitere Fragen zu Änderung wegen neuer Tatsachen
- Der bestandskräftige ESt-Bescheid enthält keine Spenden. Der Steuerpflichtige hatte die Zuwendungsbestätigung vorliegen, aber die ausdrücklich nach …Klausurfrage
- Nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO sind nachträglich bekannt gewordene Einnahmen von 4.000 € zu erfassen. Zugleich werden grob schuldhaft nicht erklärte …Klausurfrage
- Was ist eine Tatsache im Sinne des § 173 AO?Prüferfrage
- Wann trifft den Steuerpflichtigen grobes Verschulden im Sinne des § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO?Prüferfrage
- Erklären Sie die Funktion des § 177 AO.Prüferfrage
- Welche Wirkung hat eine Außenprüfung auf die Änderbarkeit nach § 173 AO?Prüferfrage
- Tatsache i. S. d. § 173 AO?Wissensfrage
- Grobe Fahrlässigkeit?Wissensfrage
Änderung wegen neuer Tatsachen: Würden Sie den Klausurfall lösen?
Die Prüfung fragt nicht, ob Sie eine Norm kennen, sondern ob Sie sie unter Zeitdruck anwenden. Trainieren Sie genau das – jeden Tag ein Stück, bis es sitzt.
- Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
- Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
- Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche